Gerichtsstand: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(6 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:
Gerichtsstand (oder Gerichtsort) ist der Standort des zuständigen Gerichts, nach dessen Vorschriften das gerichtliche Verfahren durchgeführt wird.
Gerichtsstand (oder Gerichtsort) ist der Standort des zuständigen Gerichts, nach dessen Vorschriften das gerichtliche Verfahren durchgeführt wird.


⚠️Für Rechtsschutzversicherte spielt dies eine ganz bedeutende Rolle. Bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kann auch vor einem Gericht verhandelt werden, das zu dem Bezirk gehört, in dem die schadenersatzpflichte Handlung erfolgte. Dies ist für eine Kostenübernahme des Rechtsschutzversicherers ausschlaggebend.<br />
⚠️ Für '''Rechtsschutzversicherte''' spielt dies eine ganz bedeutende Rolle. Bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kann auch vor einem Gericht verhandelt werden, das zu dem Bezirk gehört, in dem die schadenersatzpflichte Handlung erfolgte. '''Dies ist für eine Kostenübernahme des Rechtsschutzversicherers ausschlaggebend.'''<br />


Wird eine natürliche Person als Unternehmer oder eine juristische Person verklagt, wird der Prozess an dem Ort abgehalten, an dem das Unternehmen rechtskräftig niedergelassen ist.


Die gleiche Prozedur gilt, wenn sich das Gerichtsverfahren um ein Grundstück oder Gebäude dreht. Jedoch gibt es auch spezielle Fälle.  
Wird eine natürliche Person /Unternehmer o. eine juristische Person verklagt, wird der Prozess an dem Ort geführt, an dem das Unternehmen rechtskräftig niedergelassen ist.
Dies betrifft auch  i.d.R. Gerichtsverfahren wenns es um ein Grundstücke oder Gebäude handelt..<br />




►  https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche<br />
👁 Siehe auch: [[  ]]<br />


Schlagwort:<br />
'''Siehe:''' <br />  
https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche<br />
 
 





Aktuelle Version vom 25. April 2021, 07:23 Uhr

Gerichtsstand (oder Gerichtsort) ist der Standort des zuständigen Gerichts, nach dessen Vorschriften das gerichtliche Verfahren durchgeführt wird.

⚠️ Für Rechtsschutzversicherte spielt dies eine ganz bedeutende Rolle. Bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kann auch vor einem Gericht verhandelt werden, das zu dem Bezirk gehört, in dem die schadenersatzpflichte Handlung erfolgte. Dies ist für eine Kostenübernahme des Rechtsschutzversicherers ausschlaggebend.


Wird eine natürliche Person /Unternehmer o. eine juristische Person verklagt, wird der Prozess an dem Ort geführt, an dem das Unternehmen rechtskräftig niedergelassen ist. Dies betrifft auch i.d.R. Gerichtsverfahren wenns es um ein Grundstücke oder Gebäude handelt..


Siehe:
https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche



< zurück Einträge vorwärts >   Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen   zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-