Privatrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Privatrechtsschutzversicherung in Kombination mit dem Verkehrs- und Berufsrechtsschutz stellt die Standard-, Grundabsicherung dar. Die Jahresbeiträge liegen, je nach Versicherungsgesellschaft, zwischen 180 Euro und 650 Euro (mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro).<br />. | Die Privatrechtsschutzversicherung in Kombination mit dem Verkehrs- und Berufsrechtsschutz stellt die Standard-, Grundabsicherung dar. Die Jahresbeiträge liegen, je nach Versicherungsgesellschaft, zwischen 180 Euro und 650 Euro (mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro).<br />. | ||
*''' Versicherbare Rechtsbereiche, nach Bedarf lässt sich der Schutz zusammenstellen'''<br /> | *''' Versicherbare Rechtsbereiche, nach Bedarf lässt sich der Schutz zusammenstellen'''<br /> |
Version vom 26. April 2021, 04:05 Uhr
Aufgrund eines Streits im Privatleben, der zu einem Gerichtsverfahren führt, ist es sinnvoll, eine Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben.
Durch die Rechtsschutzversicherungen wird der Versicherungsnehmer von Verfahrenskosten entlastet. Häufig wird erst durch eine Rechtsschutzpolice, wegen der hohen Streitkosten,
ein Rechtsstreit dem Versicherten ermöglicht, ohne auf seine Rechtsansprüche verzichten zu müssen.
- Beitrag zur Standardabdeckung
Die Privatrechtsschutzversicherung in Kombination mit dem Verkehrs- und Berufsrechtsschutz stellt die Standard-, Grundabsicherung dar. Die Jahresbeiträge liegen, je nach Versicherungsgesellschaft, zwischen 180 Euro und 650 Euro (mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro).
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- Versicherbare Rechtsbereiche, nach Bedarf lässt sich der Schutz zusammenstellen
- Privatrechtsschutzversicherung
- Verkehrsrechtschutzversicherung
- Berufsrechtsschutzversicherung / Arbeitsrechtschutzversicherung
- Mieterrechtsschutzversicherung
- Vermieterrechtsschutzversicherung
- Strafrechtsschutzversicherung
- Spezial-Strafrechtsschutzversicherung
- Eherechtsschutzversicherung
- Unterhaltsrechtsschutzversicherung
- Patentrechtsschutzversicherung
Siehe auch:
Privatrechtsschutzversicherung, Abgrenzung zur Privathaftpflichtversicherung
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