Hausratversicherung, Datenschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Regelfall sind im Rahmen der Hausratversicherung die Datenrettungskosten versichert.  
Im Regelfall sind im Rahmen der Hausratversicherung die Datenrettungskosten versichert.  
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Konkret sind die tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung von Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programmen versichert.  
Konkret sind die tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung von Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programmen versichert.  


'''Eigenschaften der Daten'''
* '''Eigenschaften der Daten'''
 
- Elektronisch gespeicherte Daten-  ausschließlich private Nutzung der Daten<br />
- Substanzbeschädigung am Datenträger durch Verlust, Beschädigung oder nicht mehr verfügbar<br />


* Elektronisch gespeicherte Daten
* ausschließlich private Nutzung der Daten
* Substanzbeschädigung am Datenträger durch Verlust, Beschädigung oder nicht mehr verfügbar


Die Kosten für eine versuchte technische Wiederherstellung der Daten werden ersetzt.
Die Kosten für eine versuchte technische Wiederherstellung der Daten werden ersetzt.




'''Nicht versichert sind'''
* '''Nicht versichert sind'''
 
- Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, wie z.B. sog. Raukopien<br />
- Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen, für die der Versicherungsnehmer ein Rücksicherungsmedium oder ein Installationsmedium besitzt.<br />
- Kosten für den Erwerb einer erneuten Lizenz (Wiederbeschaffungskosten)<br />


* Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, wie z.B. sog. Raukopien
* Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen, für die der Versicherungsnehmer ein Rücksicherungsmedium oder ein Installationsmedium besitzt.
* Kosten für den Erwerb einer erneuten Lizenz (Wiederbeschaffungskosten)








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Aktuelle Version vom 29. April 2021, 16:53 Uhr

Im Regelfall sind im Rahmen der Hausratversicherung die Datenrettungskosten versichert.

Konkret sind die tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung von Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programmen versichert.

  • Eigenschaften der Daten

- Elektronisch gespeicherte Daten- ausschließlich private Nutzung der Daten
- Substanzbeschädigung am Datenträger durch Verlust, Beschädigung oder nicht mehr verfügbar


Die Kosten für eine versuchte technische Wiederherstellung der Daten werden ersetzt.


  • Nicht versichert sind

- Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, wie z.B. sog. Raukopien
- Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen, für die der Versicherungsnehmer ein Rücksicherungsmedium oder ein Installationsmedium besitzt.
- Kosten für den Erwerb einer erneuten Lizenz (Wiederbeschaffungskosten)



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