Hausratversicherung, Datenschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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- Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, wie z.B. sog. Raukopien<br /> | |||
- Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen, für die der Versicherungsnehmer ein Rücksicherungsmedium oder ein Installationsmedium besitzt.<br /> | |||
- Kosten für den Erwerb einer erneuten Lizenz (Wiederbeschaffungskosten)<br /> | |||
Aktuelle Version vom 29. April 2021, 16:53 Uhr
Im Regelfall sind im Rahmen der Hausratversicherung die Datenrettungskosten versichert.
Konkret sind die tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung von Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programmen versichert.
- Eigenschaften der Daten
- Elektronisch gespeicherte Daten- ausschließlich private Nutzung der Daten
- Substanzbeschädigung am Datenträger durch Verlust, Beschädigung oder nicht mehr verfügbar
Die Kosten für eine versuchte technische Wiederherstellung der Daten werden ersetzt.
- Nicht versichert sind
- Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, wie z.B. sog. Raukopien
- Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen, für die der Versicherungsnehmer ein Rücksicherungsmedium oder ein Installationsmedium besitzt.
- Kosten für den Erwerb einer erneuten Lizenz (Wiederbeschaffungskosten)
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