Hausratversicherung, Vandalismus: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 8. Mai 2021, 08:02 Uhr

Vandalismusschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert.
Voraussetzung: die Schäden wurden während oder nach einem Einbruch angerichtet. Eine eingeworfene Scheibe fällt demnach nicht unter den Versicherungsschutz.


Siehe auch:
Vandalismusschaden


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Schlagwort: Vandalismus
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