Vereinshaftpflichtversicherung, versicherte Personen: Unterschied zwischen den Versionen
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Unabhängig von der Art des Vereins ist es ratsam die nachfolgenden Personengruppen in den Versicherungsschutz der Vereinshaftpflichtversicherung einzuschließen: | |||
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* sämtliche Vereinsmitglieder bei der Ausübung von Tätigkeiten zu Vereinszwecken | |||
* Angestellt und Arbeiter des Vereins, auch wenn diese nicht Vereinsmitglied sind | |||
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Aktuelle Version vom 9. Mai 2021, 06:54 Uhr
Unabhängig von der Art des Vereins ist es ratsam die nachfolgenden Personengruppen in den Versicherungsschutz der Vereinshaftpflichtversicherung einzuschließen:
- Mitglieder des Vorstands
- sämtliche Vereinsmitglieder bei der Ausübung von Tätigkeiten zu Vereinszwecken
- Angestellt und Arbeiter des Vereins, auch wenn diese nicht Vereinsmitglied sind
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
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