Gesetzliche Haftung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem '''Zivilrecht''' zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. '''Die gesetzliche Haftung ist''' im Rahmen der Tarifangebote des Versicherers, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, '''versicherbar'''. | Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem '''Zivilrecht''' zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. '''Die gesetzliche Haftung ist''' im Rahmen der Tarifangebote des Versicherers, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, '''versicherbar'''. | ||
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Version vom 14. Mai 2021, 11:20 Uhr
Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. Die gesetzliche Haftung ist im Rahmen der Tarifangebote des Versicherers, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, versicherbar.
Siehe auch:
vertragliche Haftung
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Schlagwort: Haftung, gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, vertragliche Haftung -.-.-.-