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Grundsätzlich gilt, dass nur Bauhelfer in der privaten Bauhelferversicherung versichert werden können, die nicht gewerbsmäßig tätig. Bei der Bauhelferversicherung handelt es sich um eine private Unfallversicherung, in der die Helfer ab dem Betreten der Baustelle und bis zum Verlassen der Baustelle versichert sind. Als Versicherungsort gilt das im Versicherungsschein genannte Grundstück.<br /> | Grundsätzlich gilt, dass nur Bauhelfer in der privaten Bauhelferversicherung versichert werden können, die nicht gewerbsmäßig tätig. Bei der Bauhelferversicherung handelt es sich um eine private Unfallversicherung, in der die Helfer ab dem Betreten der Baustelle und bis zum Verlassen der Baustelle versichert sind. Als Versicherungsort gilt das im Versicherungsschein genannte Grundstück.<br /> | ||
*''' | *''' Bauhelferunfallversicherung - Dauer'''<br /> | ||
Der Versicherungsschutz gilt max. für eine Dauer von 2 Jahren ab Versicherungsbeginn.''' <br /> | |||
* ''' Bauhelfer Unfallversicherung - Einzel- oder Pauschalversicherung'''<br /> | * ''' Bauhelfer Unfallversicherung - Einzel- oder Pauschalversicherung'''<br /> |