Hausratversicherung, Wasserbetten / Aquarien: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Dezember 2016, 17:13 Uhr
Hausratversicherung, Wasserbetten / Aquarien
Schäden durch Wasserbetten und Aquarien sind i.d.R. nicht automatisch Gegenstand des Versicherungsschutzes der Hausrat-Standardversicherung Hausratversicherung. Als Deckungserweiterung kann dieses Risiko aber mitversichert werden. In der Allriskpolice ist dieses Risiko automatisch mitversichert.
Siehe auch: Hausratversicherung, Allgefahrendeckung / Allriskpolice
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