Krankenversicherung private, ambulante Operationen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. Mai 2021, 15:00 Uhr

Vor jeder ambulanten Operation erfolgt ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt/den Ärzten über die Risiken, die Erfolgsaussichten und Alternative Behandlungsformen sowie die Nachbehandlung. Der Gesundheitszustand und die Narkosefähigkeit werden festgestellt. I.d.R. wird der Patient bereits wenige Stunden nach der Operation wieder entlassen.

Einige Beispiele:

- Entfernen von Hauttumoren u. Muttermalen,
- Krampfaderoperationen,
- Bandscheibenoperationen,
- Leistenbruchoperationen,
- Herzschrittmacheroperationen,
- Rachenmandeloperationen,
- Operationen des grauen und grünen Stars (Katarakt/Glaukom),
- Arthroskopische Operationen


Siehe auch:
Krankenversicherung private, medizinisch notwendige Heilbehandlung


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Schlagwort: ambulante Operation, ambulante Operationen

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