Hundehaftpflichtversicherung, Eigenschäden: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn der eigene Hund Schäden dem Hundebesitzer selbst zufügt, '''sind diese Schäden nicht versichert,''' der Versicherungsnehmer muß hierfür selbst aufkommen. Das gleiche trifft auch auf Personen (Eltern, Kinder ...) zu,
die im gleichen Haushalt leben. Eigenschäden sind nicht versichert.






Der eigene Hund kann nicht nur Schäden bei fremden Personen verursachen, sondern auch beim Hundehalter selbst. In diesem Fall wird von einem Eigenschaden gesprochen. Dies ist häufig der Fall, wenn der eigene Hund den Hundehalter selbst beißt oder die eigenen Möbel zerstört. Im Allgemeinen sind Eigenschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dieser Leistungsausschluss trifft nicht nur auf Schäden am versicherten Hundehalter sowie seinem Eigentum zu, sondern darüber hinaus auch auf alle Personen, die im selben Haushalt leben. Sowohl Hundehaftpflicht als auch die private Haftpflicht leisten hier nicht. Der Schaden muss selbst gezahlt werden.
'''Siehe auch:'''<br />
[[Eigenschadenversicherung ]]  <br />
 
 
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[[Category:Hundeversicherung]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 8. Juni 2021, 06:54 Uhr

Wenn der eigene Hund Schäden dem Hundebesitzer selbst zufügt, sind diese Schäden nicht versichert, der Versicherungsnehmer muß hierfür selbst aufkommen. Das gleiche trifft auch auf Personen (Eltern, Kinder ...) zu, die im gleichen Haushalt leben. Eigenschäden sind nicht versichert.


Siehe auch:
Eigenschadenversicherung


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