Hundehaftpflichtversicherung, Deckungsakt ungewollt: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
[[Informationssystem Hundeversicherung| Alle Einträge zur '''Hundeversicherung''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']] | |||
Aktuelle Version vom 8. Juni 2021, 06:55 Uhr
Der Eigentümer eines Rüden ist bei einem ungewollten Deckungsakt für aufkommende Schäden und den hieraus resultierenden Schadenersatzforderungen haftbar.
Kosten entstehen ggf. durch Abtreibung oder den Aufzugskosten der Welpen.
Üblicherweise ist das Risiko des „ungewollten Deckungsaktes“ im Versicherungsschutz eingeschlossen.
Alle Einträge zur Hundeversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.