Kfz Versicherung, Branchenpolice: Unterschied zwischen den Versionen
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- PKW in Eigenverwendung<br /> | - PKW in Eigenverwendung<br /> |
Version vom 10. Juni 2021, 13:10 Uhr
Die Branchenpolice ist für kleine und mittelständische Unternehmen, mit einem Fuhrpark von 3 bis max. 10 Fahrzeugen interessant.
- Versichert werden können die folgenden Fahrzeuge:
- PKW in Eigenverwendung
- Krafträder und Leichtkrafträder/-roller
- Camping-Kfz
- Trikes und Quads
- Lieferwagen im Werkverkehr
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen
- Anhänger landwirtschaftlicher Zugmaschinen
- Wohnanhänger
- Anhänger/Auflieger im Werk- und Privatverkehr
- Die Branchenpolice gilt für Unternehmen der folgenden Branchen:
- Bauhauptgewerbe
- Baunebengewerbe
- Dienstleistungen
- freie Berufe (z.B. Arzt, Architekt, Rechtsanwalt)
- Genossenschaften
- Handel
- Handwerk (ohne Bau)
- Industrie
- Land- und Forstwirtschaft (einschl. Garten- und Landschaftsbau)
- Vereine
- Verbände
- sonstige Organisationen
- öffentlicher Dienst
- Gesundheitswesen
- In der Branchenpolice werden die gesetzlichen und optionalen Versicherungsvarianten angeboten. Hierzu zählen:
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kfz-Teilkaskoversicherung
- Kfz-Vollkaskoversicherung
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