Firmenrechtsschutzversicherung, Selbstbeteiligung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 3: Zeile 3:
Bei Firmenrechtsschutzverträgen sind verschiedene Selbstbeteiligungen sinnvoll und angeraten. Die Selbstbeteiligungshöhe beträgt 150 €,  250 €,  500 €, 1.000 €, oder  2.500 €. Diese Beteiligung bezieht sich auf jeden einzelnen Streitfall. Durch diesen Eigenbehalt wird die Versicherungsprämie ganz erheblich gesenkt.  
Bei Firmenrechtsschutzverträgen sind verschiedene Selbstbeteiligungen sinnvoll und angeraten. Die Selbstbeteiligungshöhe beträgt 150 €,  250 €,  500 €, 1.000 €, oder  2.500 €. Diese Beteiligung bezieht sich auf jeden einzelnen Streitfall. Durch diesen Eigenbehalt wird die Versicherungsprämie ganz erheblich gesenkt.  


 
  [[Informationssystem Firmenrechtsschutzversicherung| Alle Einträge zur '''Firmenrechtsschutzversicherung''' anzeigen]]                                   [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  
  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Firmenrechtsschutzversicherung| Alle Einträge zur '''Firmenrechtsschutzversicherung''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  





Version vom 18. Juni 2021, 07:37 Uhr


Bei Firmenrechtsschutzverträgen sind verschiedene Selbstbeteiligungen sinnvoll und angeraten. Die Selbstbeteiligungshöhe beträgt 150 €, 250 €, 500 €, 1.000 €, oder 2.500 €. Diese Beteiligung bezieht sich auf jeden einzelnen Streitfall. Durch diesen Eigenbehalt wird die Versicherungsprämie ganz erheblich gesenkt.

 Alle Einträge zur Firmenrechtsschutzversicherung anzeigen                                     zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-