Privatrechtsschutzversicherung, Prozesskosten: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Juni 2021, 06:09 Uhr
Die Gesamtkosten eines Rechtsstreits bezeichnet man als Prozesskosten und
setzen sich aus den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zusammen.
- Gerichtliche Kosten hierzu zählen die
- Gerichtsgebühren
diese stehen an wenn die Klageschrift einen Prozess einleitet. Verauslagt werden diese Kosten von der Klagepartei, Bevor das Gericht überhaupt tätig wird, ist vom Kläger ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Diese entfällt wenn vor dem Amtsgericht geklagt wird. Verliert die klagende Partei sind von dieser die Gerichtskosten zu zahlen.
- Außergerichtliche Kosten, hierzu zählen:
- eigene Anwaltsgebühren
- Gegenseite Anwaltsgebühren
- Reisekosten der Parteien
- vorgerichtliche Gutachten
- Zeugengelder
- Sachverständigengutachten
- Dolmetscherkosten
- Übersetzungskosten
- nicht abschließend
Die Gesamtprozesskosten sind vom Verlierer des Prozesses zu zahlen.
Nutzen Sie den Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltverein (DAV) ► https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner |
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Schlagwort: Prozesskosten rechnen -.-.-.-
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