Freistellungsauftrag stellen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Juni 2021, 06:18 Uhr
Die persönliche Steuernummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsauftrags immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.
Kennen Sie Ihre IdNr nicht, so können Sie unter:
diese beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.
Siehe auch:
Steuernummer / Steueridentifikationsnummer / Wirtschaftsidentifikationsnummer
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Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort: persönliche Steuernummer, Steueridentifikationsnummer
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