Gebäudeversicherung private, Anpassung Versicherungssumme: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach dem Abschluss einer Gebäudeversicherung läuft der Vertrag oft sehr lange ohne Anpassungen weiter. So kann es passieren, dass der Kunde Nachmeldungen über wertsteigernde Umbauten oder Sanierungen des Gebäudes versäumt. Die Versicherungssumme im Versicherungsvertrag entspricht dann nicht mehr dem Versicherungswert am Schadentag. Die Entschädigung wird jedoch im Verhältnis Versicherungssumme zu Versicherungswert gekürzt. Wie groß die Kürzung ausfällt, hängt von den im Vertrag vereinbarten Regelungen zur Unterversicherung ab. Hier gibt es – je nach Versicherer – eine große Bandbreite von Unterversicherungsklauseln.
 
I.d.R. laufen Gebäudeversicherungen sehr lange. Nimmt der Versicherungsnehmer An- und Umbauten vor und/oder saniert das Gebäude und meldet dies nicht dem Gebäudeversicherer entspricht der Wert des Gebäudes nicht mehr der Versicherungssumme. Es tritt eine Unterversicherung ein.





Version vom 4. Juli 2021, 13:08 Uhr

I.d.R. laufen Gebäudeversicherungen sehr lange. Nimmt der Versicherungsnehmer An- und Umbauten vor und/oder saniert das Gebäude und meldet dies nicht dem Gebäudeversicherer entspricht der Wert des Gebäudes nicht mehr der Versicherungssumme. Es tritt eine Unterversicherung ein.


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