Inhaltsversicherung, Versicherungsort: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort, '''die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume.''' | Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort, '''die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume.''' | ||
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.<br /> | Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.<br /> | ||
[[Informationssystem Inhaltsversicherung | Alle Einträge zur '''Inhalts-/ Inventarversicherung''' anzeigen]] [[Informationssystem Inhaltsversicherung | zur '''Hauptseite''']] | |||
<center>{{BimpimV02}} | |||
Zeile 9: | Zeile 40: | ||
-.-.-.- | |||
[[Category:Inhaltsversicherung]][[Category:BIM]] | [[Category:Inhaltsversicherung]][[Category:BIM]] |
Aktuelle Version vom 5. Juli 2021, 05:19 Uhr
Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort, die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume.
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.
Alle Einträge zur Inhalts-/ Inventarversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-