Vertragswiderruf: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
(15 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
§ | [https://dejure.org/gesetze/BGB/355.html § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)]] regelt den Vertragswiderruf. '''Innerhalb von 14 Tagen''' kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten. | ||
Hierzu zählen die über Fernkommunikation:Telefon,Telefax, Brief, Internet und auch Haustürgeschäfte ) geschlossenen Rechtsgeschäfte. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung. | Hierzu zählen die über Fernkommunikation: Telefon,Telefax, Brief, Internet und auch Haustürgeschäfte ) geschlossenen Rechtsgeschäfte. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf '''hat in schriftlicher Form zu erfolgen'''. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung. | ||
[[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] | |||
<center>{{BimpimV02}} | |||
-.-.-.- | |||
[[Category:Verträge_Allgemein]][[Category:BCM]][[Category:PCM]] |
Aktuelle Version vom 12. Juli 2021, 05:21 Uhr
§ 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)] regelt den Vertragswiderruf. Innerhalb von 14 Tagen kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten. Hierzu zählen die über Fernkommunikation: Telefon,Telefax, Brief, Internet und auch Haustürgeschäfte ) geschlossenen Rechtsgeschäfte. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.
Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-