Unfallversicherung private, Verfallsfrist: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:


Die Verfallsfrist (Geltungsmachungsfrist) beträgt '''i.d.R. 15 Monate'''. Im Unterschied zu den gesetzlichen Verjährungsfrist, die ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, erlischt nach der Verfallsfrist  der Anspruch selbst.
Die Verfallsfrist (Geltungsmachungsfrist) beträgt '''i.d.R. 15 Monate'''. Im Unterschied zu den gesetzlichen Verjährungsfrist, die ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, erlischt nach der Verfallsfrist  der Anspruch selbst.


'''Siehe auch:'''<br />
'''Siehe auch:'''<br />
Zeile 6: Zeile 7:




 
  [[Informationssystem Unfallversicherung private| Alle Einträge zur '''privaten Unfallversicherung''' anzeigen]]                                       [[Informationssystem Unfallversicherung private | zur '''Hauptseite''']]  
  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Unfallversicherung private| Alle Einträge zur '''privaten Unfallversicherung''' anzeigen]]   <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Unfallversicherung private | zur '''Hauptseite''']]  





Aktuelle Version vom 13. Juli 2021, 20:11 Uhr

Die Verfallsfrist (Geltungsmachungsfrist) beträgt i.d.R. 15 Monate. Im Unterschied zu den gesetzlichen Verjährungsfrist, die ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, erlischt nach der Verfallsfrist der Anspruch selbst.


Siehe auch:
Verjährung


 Alle Einträge zur privaten Unfallversicherung anzeigen                                        zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















Schlagwort: Anspruch geltend machen
.-.-.-.