Kapitallebensversicherung, Besteuerung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
Zeile 25: Zeile 25:




👁 Siehe auch: [[Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer]]<br />
'''Siehe auch:''' <br />
Schlagwort: Lebensversicherung Besteuerung, Lebensversicherung Steuer, Steuer auf Lebensversicherungen, nachgelagerte Besteuerung, Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen<br />
[[Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer]]<br />






 
  [[Informationssystem Kapitallebensversicherung| Alle Einträge zur ''' Kapitallebensversicherung''' anzeigen]]                                   [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  
  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Kapitallebensversicherung| Alle Einträge zur ''' Kapitallebensversicherung''' anzeigen]]   <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  




Zeile 65: Zeile 64:




Schlagwort: Lebensversicherung Besteuerung, Lebensversicherung Steuer, Steuer auf Lebensversicherungen, nachgelagerte Besteuerung, Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen<br />





Aktuelle Version vom 18. Juli 2021, 07:48 Uhr

Das Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung ist maßgebend.

  • Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005
- und die Vertragsdauer beträgt mindestens zwölf Jahre,
- es sind mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden,
- und die Todesfallsumme beträgt mind. 60% der eingezahlten Beiträge,
bleibt die Lebensversicherung bei Erfüllung aller Voraussetzungen ertragssteuerfrei.
Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten.


  • Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005
- der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,
- die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird,
- sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..


  • Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2012
- der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,
- die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird,
sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..


Siehe auch:
Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer


 Alle Einträge zur  Kapitallebensversicherung anzeigen                                     zur Hauptseite 


Bim pim v02.png
















Schlagwort: Lebensversicherung Besteuerung, Lebensversicherung Steuer, Steuer auf Lebensversicherungen, nachgelagerte Besteuerung, Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen


-.-.-.-