Kapitallebensversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Kapitallebensversicherung, Kündigung<br />


Jede zweite der rund 94 Mio. Lebensversicherungsverträge wird vor dem Ende der Vertragslaufzeit gekündigt. Oftmals erfolgt die Kündigung der Lebensversicherung aufgrund von finanziellen Engpässen des Versicherungsnehmers. Diese können begründet sein im Verlust des Arbeitsplatzes, Folgen einer schweren Krankhiet oder Scheidung.  
Die Kündigung der Lebensversicherung in den ersten Versicherungsjahren ist nicht ratsam. Der mögliche Auszahlungsbetrag liegt meist unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Denn vom möglichen Auszahlungsbetrag werden die Abschlusskosten, die Verwaltungskosten und evtl. Stornokosten abgezogen.  


Die Kündigung der Lebensversicherung hat finanzielle Nachteile zur Folge, insbesondere dann, wenn die Kündigung in den ersten Versicherungsjahren erfolgt. Der mögliche Auszahlungsbetrag liegt meist unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Denn vom möglichen Auszahlungsbetrag werden die Abschlusskosten, die Verwaltungskosten und evtl. Stornokosten abgezogen.  
Es sind die steuerlichen Regelungen zu beachten. Bei Lebensversicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Jahren bzw. wenn diese vor dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers gekündigt werden, sind die Erträge abgeltungssteuerpflichtig. Bei Lebensversicherungsverträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, erfolgt die Auszahlung steuerfrei.


Detailinformationen unter Lebensversicherung, Rückkaufswert  
Soll der Vertrag aus finanziellen Gründen/Engpass gekündigt werden, empfiehlt es sich Informationen zur Beitragsfreistellung oder einem Policendarlehen einzuholen. '''Auch kommt ein Verkauf der Police in Frage. Die hier erzielte Erlössumme ist meistens höher als der Rückkaufswert den der Versicherer nach Kündigung des Vertrages zur Auszahlung bringt'''.


Beim Lebensversicherung kündigen sind die steuerlichen Regelungen zu beachten. Bei Lebensversicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Jahren bzw. wenn diese vor dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers gekündigt werden, sind die Erträge Abgeltungssteuerpflichtig. Bei Lebensversicherungsverträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, erfolgt die Auszahlung steuerfrei.


Aufgrund des meist finanziellen Verlustes ist die Kündigung der Lebensversicherung in den wenigsten Fällen zu empfehlen. Oftmals bieten sich andere Möglichkeiten an, um einen finanziellen Enpass zu überbrücken.
'''Ordentliche Kündigung'''<br />


Detailinformationen unter Lebensversicherung, Policendarlehen
'''Ein Lebensversicherungsvertrag kann jeweils zum Ende der Versicherungsperiode/Versicherungsjahres gekündigt werden.'''
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. So muss  die Kündigung dem Versicherer spätestens zum 30.11. eines Jahres vorliegen.<br />


XYZ


'''Siehe auch:''' <br />
[[ Kapitallebensversicherung, Verkauf]]<br />
[[ Kapitallebensversicherung, Policendarlehen]]<br />


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Aktuelle Version vom 18. Juli 2021, 07:54 Uhr

Die Kündigung der Lebensversicherung in den ersten Versicherungsjahren ist nicht ratsam. Der mögliche Auszahlungsbetrag liegt meist unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Denn vom möglichen Auszahlungsbetrag werden die Abschlusskosten, die Verwaltungskosten und evtl. Stornokosten abgezogen.

Es sind die steuerlichen Regelungen zu beachten. Bei Lebensversicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Jahren bzw. wenn diese vor dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers gekündigt werden, sind die Erträge abgeltungssteuerpflichtig. Bei Lebensversicherungsverträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, erfolgt die Auszahlung steuerfrei.

Soll der Vertrag aus finanziellen Gründen/Engpass gekündigt werden, empfiehlt es sich Informationen zur Beitragsfreistellung oder einem Policendarlehen einzuholen. Auch kommt ein Verkauf der Police in Frage. Die hier erzielte Erlössumme ist meistens höher als der Rückkaufswert den der Versicherer nach Kündigung des Vertrages zur Auszahlung bringt.


Ordentliche Kündigung

Ein Lebensversicherungsvertrag kann jeweils zum Ende der Versicherungsperiode/Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. So muss die Kündigung dem Versicherer spätestens zum 30.11. eines Jahres vorliegen.


Siehe auch:
Kapitallebensversicherung, Verkauf
Kapitallebensversicherung, Policendarlehen


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