Bauleistungsversicherung Bauwesenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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:Die Vertragslaufzeit endet mit Ablauf der Bauzeit, spätestens nach zwei Jahren. Mit Bezugsfertigkeit oder Gebrauchsabnahme endet die Versichererhaftung. Kommt es zu Verzögerungen der Bauarbeiten, teilen Sie dies der Versicherungsgesellschaft mit, so kann eine Verlängerung der Laufzeit vereinbart werden. | :Die Vertragslaufzeit endet mit Ablauf der Bauzeit, spätestens nach zwei Jahren. Mit Bezugsfertigkeit oder Gebrauchsabnahme endet die Versichererhaftung. Kommt es zu Verzögerungen der Bauarbeiten, teilen Sie dies der Versicherungsgesellschaft mit, so kann eine Verlängerung der Laufzeit vereinbart werden. | ||
* '''Bauleistungsversicherung Leistungsinhalte''' | * '''Bauleistungsversicherung Leistungsinhalte''' |
Version vom 22. Juli 2021, 07:25 Uhr
Die Bauleistungsversicherung, auch / Bauwesenversicherung ist eine sog. Vollkaskoversicherung für Bauprojekte. Kommt es zu unvorhersehbaren Schäden wird der Bauunternehmer für bereits geleistete Arbeiten und Materialien seine Kosten geltend machen. Die Bauleistungsversicherung begrenzt das Bauherrenrisiko.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die finanzielle Absicherung von Schäden an gelagertem Baumaterial und bereits erbrachten Bauleistungen (auch Eigenleistungen) im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. ⚠️ Die Leistungen sind von Versicherer zu Versicherer z.T. recht unterschiedlich.
- Bauleistungsversicherung Vertragsdauer
- Die Vertragslaufzeit endet mit Ablauf der Bauzeit, spätestens nach zwei Jahren. Mit Bezugsfertigkeit oder Gebrauchsabnahme endet die Versichererhaftung. Kommt es zu Verzögerungen der Bauarbeiten, teilen Sie dies der Versicherungsgesellschaft mit, so kann eine Verlängerung der Laufzeit vereinbart werden.
- Bauleistungsversicherung Leistungsinhalte
- Diebstahl von Teilen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind
- Glasbruch der fest eingebauten Verglasung bis zur Objektfertigstellung
- Grundwasserschäden
- Aufschwimmen des Gebäudes
- Hochwasserschäden
- Austretendes Leitungswasser
- Elementarschäden, wie z.B. Sturm, Hagel, Starkregen
- Fahrlässigkeit und Böswilligkeit der ausführenden Baufirmen
- auf der Baustelle lagernde Fertigteile
- Aufräumkosten im Schadensfall
- Leistungsausschlüsse der Bauleistungsversicherung
- Konstruktionsfehler
- Materialfehler
- fahrlässige, böswillige und vorsätzliche Handlungen
- Leistungsmängel durch der am Bau beteiligten Firmen
- Diebstahl von Baumaterial auf dem Baugrundstück
- Schäden durch „normale“ Witterungseinflüsse
- Ermittlung der Versicherungssumme, Faktoren die berücksichtigt werden
- Baukosten
- Grundstücks- und Erschließungskosten
- geschätzte Handwerkerrechnungen
- notwendige Baustoffe
- notwendige Fertigbauteile
- Kosten für Aussenanlagen, wie z.B. Zuwege und Wegbefestigungen
- vorgesehene Eigenleistungen
Keine Berücksichtigung finden:
- Kosten für die Gartenanlagen, wie z.B. Pflanzen und Sträucher
- Baunebenkosten, wie z.B. Honorare für Architekten, Baustatiker, Notare, usw.
- Kosten einer Bauleistungsversicherung Beitragshöhe
Die Beitragshöhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme.
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