Pferdehaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden in die Pferdehaltehaftpflichtversicherung und der Pferdehüterhaftpflichtversicherung.
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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden zwischen der Pferde'''halterhaftpflicht'''versicherung und der Pferde'''hüterhaftpflicht'''versicherung.


'''Pferdehalterhalterhaftpflichtversicherung'''
* '''Pferdehalterhaftpflichtversicherung'''<br />


In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – verschuldensunabhängig. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-,  Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.  
In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – '''verschuldensunabhängig'''. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-,  Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.  


'''Legende:'''
* '''Pferdehalterhaftpflichtversicherung Leistungsinhalte <sup>*</sup>'''<br />
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'''Pferdehalterhaftpflichtversicherung Leistungsinhalte'''


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| Rettungs- und Bergungskosten || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
| Rettungs- und Bergungskosten || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Vertretung vor Gerichten im versicherten Schadensfall || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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! Führen/Reiten des Pferdes !!
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| Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Reiten ohne Sattel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Mitführen eines Handpferdes || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Führen eines Pferdes ohne Halfter/ohne Trense || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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! Veranstaltungen !!
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| Turnierteilnahme || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Teilnahme an Wander- und Distanzritten || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Teilnahme an Pferderennen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Teilnahme an Schauen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Turnierteilnahme || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
 
 
! Versicherungssummen !!
 
 
 
 
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Leistungen
Versichert Ja / Nein
Personenschäden
Ja
Sachschäden
Ja
Vermögensschäden


Versicherte Personen


Fremd- und Gastreiterrisiko


Reitbeteiligungen


Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters


Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tiehüters bei Schäden durch das gehütete Pferd
<sup>*</sup> Je nach Versicherer-Tarif unterschiedlich.


Mietsachschäden


An Stallungen, Reithallen
* '''Pferdehüterhaftpflichtversicherung'''<br />


Am Offenstall
Der Pferdehüter hütet bzw. handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist bei der Haltung von fremden Pferden im eigenen Stall notwendig.


An gemieteten Boxen (SB 150 Euro je Schadensfall


Forderungsausfallversicherung
* '''Die Haftung des Stallbesitzers / Stallbetreibers, Reitlehrer, Reitschüler und Gastreiter'''<br />


Ab einer Forderungshöhe von 2.500 Euro wird die gesamte Forderung beglichen


Bis zur Deckungssumme
* '''Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung'''<br />


Allgemeine Leistungen
Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der '''Stallbesitzer''' für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.


Flurschäden


Weiderisiko
* '''Betriebshaftpflichtversicherung Leistungsinhalte'''<br />
 
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! Leistungen !! versichert
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| Personenschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Sachschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Vermögensschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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! Allgemeine Leistungen !! versichert
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| Absicherung von Pensionspferden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Mitversicherung von Weidetieren || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Mitversicherung von Fohlen und Aufzuchtpferden (ohne Reiten) bis zum 3. Lebensjahr || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Versicherung von Reitlehrern im Wechsel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Gewahrsamsschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| keine namentliche Nennung der eigenen Tiere oder der Ausbilder erforderlich || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Versicherung von Güllelagern bis 1 Mio. Liter Fassungsvermögen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Versicherung von Kraft- und Brennstoffbehältern bis 20.000 Liter Fassungsvermögen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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* '''Reitlehrerhaftpflichtversicherung'''<br />
 
 
Die Haftung regelt § 823 BGB für den '''freiberuflichen Reitlehrer''', dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.
 
Der '''angestellte Reitlehrer''' ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Verfügung stellt.
 
 
* '''Schulpferdehaftpflichtversicherung'''<br />


Keine Vorschriften zur Zaunhöhe


Auch mit Fremdpferden
Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind '''Reitschüler''' über den Betreiber mitversichert.


Ungewollter/gewollter Deckakt


Mitversicherung von Fohlen (ab Geburt bis zum vollendeten 12. Lebensmonat)
* '''Fremdreiter / Gastreiter'''<br />


Auslandsaufenthalte (bis zu einem Jahr; außer Kanada, USA und US-Territorien)
Als '''Fremdreiter / Gastreiter''' werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.


Rettungs- und Bergungskosten


Vertretung vor Gerichten im versicherten Schadensfall


Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter


Führen/Reiten des Pferdes


Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung


Reiten ohne Sattel
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Mitführen eines Handpferdes


Führen eines Pferdes ohne Halfter/ohne Trense


Veranstaltungen


Turnierteilnahme


Teilnahme an Wander- und Distanzritten


Teilnahme an Pferderennen


Teilnahme an Schauen




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'''Pferdehüterhaftpflichtversicherung'''


Der Pferdehüter hütet bzw. handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist bei der Haltung von fremden Pferden im eigenen Stall notwendig.




'''Die Haftung des Stallbesitzers / Stallbetreibers, Reitlehrer, Reitschüler und Gastreiter'''




'''Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung'''


Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der '''Stallbesitzer''' für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.




'''Reitlehrerhaftpflichtversicherung'''


Die Haftung regelt § 823 BGB für den '''freiberuflichen Reitlehrer''', dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.


Der '''angestellte Reitlehrer''' ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Verfügung stellt.




'''Schulpferdehaftpflichtversicherung'''


Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind '''Reitschüler''' über den Betreiber mitversichert.
Pferde Lebensversicherung, Lebensversicherung für Pferde, Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht
[[Category: Pferdeversicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]




'''Fremdreiter / Gastreiter'''


Als '''Fremdreiter / Gastreiter''' werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.
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Aktuelle Version vom 1. August 2021, 07:53 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden zwischen der Pferdehalterhaftpflichtversicherung und der Pferdehüterhaftpflichtversicherung.

  • Pferdehalterhaftpflichtversicherung

In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – verschuldensunabhängig. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.

  • Pferdehalterhaftpflichtversicherung Leistungsinhalte *
Leistungen versichert
Personenschäden
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Sachschäden
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Vermögensschäden
Haken gruen.png
Versicherte Personen
Fremd- und Gastreiterrisiko
Haken gruen.png
Reitbeteiligungen
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Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters
Haken gruen.png
Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tiehüters bei Schäden durch das gehütete Pferd
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Mietsachschäden
an Stallungen, Reithallen
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am Offenstall
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an gemieteten Boxen (SB 150 Euro je Schadensfall)
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Forderungsausfallversicherung
ab einer Forderungshöhe von 2.500 Euro wird die gesamte Forderung beglichen
Haken gruen.png
bis zur Deckungssumme
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Allgemeine Leistungen
Flurschäden
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Weiderisiko
Haken gruen.png
- keine Vorschriften zur Zaunhöhe
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- auch mit Fremdpferden
Haken gruen.png
ungewollter/gewollter Deckakt
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Mitversicherung von Fohlen (ab Geburt bis zum vollendeten 12. Lebensmonat)
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Auslandsaufenthalte (bis zu einem Jahr; außer Kanada, USA und US-Territorien)
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Rettungs- und Bergungskosten
Haken gruen.png
Vertretung vor Gerichten im versicherten Schadensfall
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Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter
Haken gruen.png
Führen/Reiten des Pferdes
Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung
Haken gruen.png
Reiten ohne Sattel
Haken gruen.png
Mitführen eines Handpferdes
Haken gruen.png
Führen eines Pferdes ohne Halfter/ohne Trense
Haken gruen.png
Veranstaltungen
Turnierteilnahme
Haken gruen.png
Teilnahme an Wander- und Distanzritten
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Teilnahme an Pferderennen
Haken gruen.png
Teilnahme an Schauen
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Turnierteilnahme
Haken gruen.png


Versicherungssummen





* Je nach Versicherer-Tarif unterschiedlich.


  • Pferdehüterhaftpflichtversicherung

Der Pferdehüter hütet bzw. handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist bei der Haltung von fremden Pferden im eigenen Stall notwendig.


  • Die Haftung des Stallbesitzers / Stallbetreibers, Reitlehrer, Reitschüler und Gastreiter


  • Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung

Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der Stallbesitzer für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.


  • Betriebshaftpflichtversicherung Leistungsinhalte
Leistungen versichert
Personenschäden
Haken gruen.png
Sachschäden
Haken gruen.png
Vermögensschäden
Haken gruen.png
Allgemeine Leistungen versichert
Absicherung von Pensionspferden
Haken gruen.png
Mitversicherung von Weidetieren
Haken gruen.png
Mitversicherung von Fohlen und Aufzuchtpferden (ohne Reiten) bis zum 3. Lebensjahr
Haken gruen.png
Versicherung von Reitlehrern im Wechsel
Haken gruen.png
Gewahrsamsschäden
Haken gruen.png
keine namentliche Nennung der eigenen Tiere oder der Ausbilder erforderlich
Haken gruen.png
Versicherung von Güllelagern bis 1 Mio. Liter Fassungsvermögen
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Versicherung von Kraft- und Brennstoffbehältern bis 20.000 Liter Fassungsvermögen
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  • Reitlehrerhaftpflichtversicherung


Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer, dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.

Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Verfügung stellt.


  • Schulpferdehaftpflichtversicherung


Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind Reitschüler über den Betreiber mitversichert.


  • Fremdreiter / Gastreiter

Als Fremdreiter / Gastreiter werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.




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