Pferdehaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden | {| class="wikitable" | ||
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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985'''<br /> | |||
'''Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung'''<br /> | |||
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In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden zwischen der Pferde'''halterhaftpflicht'''versicherung und der Pferde'''hüterhaftpflicht'''versicherung. | |||
''' | * '''Pferdehalterhaftpflichtversicherung'''<br /> | ||
In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – verschuldensunabhängig. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet. | In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – '''verschuldensunabhängig'''. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet. | ||
''' | * '''Pferdehalterhaftpflichtversicherung Leistungsinhalte <sup>*</sup>'''<br /> | ||
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| Rettungs- und Bergungskosten || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | | Rettungs- und Bergungskosten || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | ||
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| | | Vertretung vor Gerichten im versicherten Schadensfall || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | ||
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| Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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! Führen/Reiten des Pferdes !! | |||
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| Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Reiten ohne Sattel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Mitführen eines Handpferdes || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Führen eines Pferdes ohne Halfter/ohne Trense || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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! Veranstaltungen !! | |||
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| Turnierteilnahme || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Teilnahme an Wander- und Distanzritten || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Teilnahme an Pferderennen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Teilnahme an Schauen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Turnierteilnahme || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
! Versicherungssummen !! | |||
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<sup>*</sup> Je nach Versicherer-Tarif unterschiedlich. | |||
* '''Pferdehüterhaftpflichtversicherung'''<br /> | |||
Der Pferdehüter hütet bzw. handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist bei der Haltung von fremden Pferden im eigenen Stall notwendig. | |||
* '''Die Haftung des Stallbesitzers / Stallbetreibers, Reitlehrer, Reitschüler und Gastreiter'''<br /> | |||
* '''Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung'''<br /> | |||
Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der '''Stallbesitzer''' für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden. | |||
* '''Betriebshaftpflichtversicherung Leistungsinhalte'''<br /> | |||
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! Leistungen !! versichert | |||
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| Personenschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Sachschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Vermögensschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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! Allgemeine Leistungen !! versichert | |||
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| Absicherung von Pensionspferden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Mitversicherung von Weidetieren || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Mitversicherung von Fohlen und Aufzuchtpferden (ohne Reiten) bis zum 3. Lebensjahr || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Versicherung von Reitlehrern im Wechsel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Gewahrsamsschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| keine namentliche Nennung der eigenen Tiere oder der Ausbilder erforderlich || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Versicherung von Güllelagern bis 1 Mio. Liter Fassungsvermögen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Versicherung von Kraft- und Brennstoffbehältern bis 20.000 Liter Fassungsvermögen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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* '''Reitlehrerhaftpflichtversicherung'''<br /> | |||
Die Haftung regelt § 823 BGB für den '''freiberuflichen Reitlehrer''', dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind. | |||
Der '''angestellte Reitlehrer''' ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Verfügung stellt. | |||
* '''Schulpferdehaftpflichtversicherung'''<br /> | |||
Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind '''Reitschüler''' über den Betreiber mitversichert. | |||
* '''Fremdreiter / Gastreiter'''<br /> | |||
Als '''Fremdreiter / Gastreiter''' werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen. | |||
[[Informationssystem Pferdeversicherung | Alle Einträge zur ''' Pferdeversicherung''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] | |||
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Pferde Lebensversicherung, Lebensversicherung für Pferde, Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht | |||
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Aktuelle Version vom 1. August 2021, 07:53 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden zwischen der Pferdehalterhaftpflichtversicherung und der Pferdehüterhaftpflichtversicherung.
- Pferdehalterhaftpflichtversicherung
In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – verschuldensunabhängig. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.
- Pferdehalterhaftpflichtversicherung Leistungsinhalte *
* Je nach Versicherer-Tarif unterschiedlich.
- Pferdehüterhaftpflichtversicherung
Der Pferdehüter hütet bzw. handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist bei der Haltung von fremden Pferden im eigenen Stall notwendig.
- Die Haftung des Stallbesitzers / Stallbetreibers, Reitlehrer, Reitschüler und Gastreiter
- Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung
Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der Stallbesitzer für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.
- Betriebshaftpflichtversicherung Leistungsinhalte
- Reitlehrerhaftpflichtversicherung
Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer, dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.
Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Verfügung stellt.
- Schulpferdehaftpflichtversicherung
Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind Reitschüler über den Betreiber mitversichert.
- Fremdreiter / Gastreiter
Als Fremdreiter / Gastreiter werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.
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