Pferdehaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden in die Pferde'''haltehaftpflicht'''versicherung und der Pferde'''hüterhaftpflicht''' versicherung.
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In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden zwischen der Pferde'''halterhaftpflicht'''versicherung und der Pferde'''hüterhaftpflicht'''versicherung.


'''Pferdehalterhaftpflichtversicherung'''
* '''Pferdehalterhaftpflichtversicherung'''<br />


In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – '''verschuldensunabhängig'''. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-,  Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.  
In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – '''verschuldensunabhängig'''. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-,  Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.  


 
* '''Pferdehalterhaftpflichtversicherung Leistungsinhalte <sup>*</sup>'''<br />
'''Pferdehalterhaftpflichtversicherung Leistungsinhalte'''


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| Teilnahme an Schauen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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'''Pferdehüterhaftpflichtversicherung'''
 
 
 
<sup>*</sup> Je nach Versicherer-Tarif unterschiedlich.
 
 
* '''Pferdehüterhaftpflichtversicherung'''<br />


Der Pferdehüter hütet bzw. handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist bei der Haltung von fremden Pferden im eigenen Stall notwendig.
Der Pferdehüter hütet bzw. handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist bei der Haltung von fremden Pferden im eigenen Stall notwendig.




'''Die Haftung des Stallbesitzers / Stallbetreibers, Reitlehrer, Reitschüler und Gastreiter'''
* '''Die Haftung des Stallbesitzers / Stallbetreibers, Reitlehrer, Reitschüler und Gastreiter'''<br />




'''Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung'''
* '''Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung'''<br />


Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der '''Stallbesitzer''' für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.  
Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der '''Stallbesitzer''' für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.  




'''Betriebshaftpflichtversicherung Leistungsinhalte'''
* '''Betriebshaftpflichtversicherung Leistungsinhalte'''<br />


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'''Reitlehrerhaftpflichtversicherung'''
* '''Reitlehrerhaftpflichtversicherung'''<br />
 


Die Haftung regelt § 823 BGB für den '''freiberuflichen Reitlehrer''', dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.
Die Haftung regelt § 823 BGB für den '''freiberuflichen Reitlehrer''', dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.
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'''Schulpferdehaftpflichtversicherung'''
* '''Schulpferdehaftpflichtversicherung'''<br />
 


Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind '''Reitschüler''' über den Betreiber mitversichert.
Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind '''Reitschüler''' über den Betreiber mitversichert.




'''Fremdreiter / Gastreiter'''
* '''Fremdreiter / Gastreiter'''<br />


Als '''Fremdreiter / Gastreiter''' werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.
Als '''Fremdreiter / Gastreiter''' werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.
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Pferde Lebensversicherung, Lebensversicherung für Pferde, Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schlagwort: Pferde Lebensversicherung, Lebensversicherung für Pferde, Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht
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Aktuelle Version vom 1. August 2021, 07:53 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden zwischen der Pferdehalterhaftpflichtversicherung und der Pferdehüterhaftpflichtversicherung.

  • Pferdehalterhaftpflichtversicherung

In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – verschuldensunabhängig. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.

  • Pferdehalterhaftpflichtversicherung Leistungsinhalte *
Leistungen versichert
Personenschäden
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Sachschäden
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Vermögensschäden
Haken gruen.png
Versicherte Personen
Fremd- und Gastreiterrisiko
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Reitbeteiligungen
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Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters
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Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tiehüters bei Schäden durch das gehütete Pferd
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Mietsachschäden
an Stallungen, Reithallen
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am Offenstall
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an gemieteten Boxen (SB 150 Euro je Schadensfall)
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Forderungsausfallversicherung
ab einer Forderungshöhe von 2.500 Euro wird die gesamte Forderung beglichen
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bis zur Deckungssumme
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Allgemeine Leistungen
Flurschäden
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Weiderisiko
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- keine Vorschriften zur Zaunhöhe
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- auch mit Fremdpferden
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ungewollter/gewollter Deckakt
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Mitversicherung von Fohlen (ab Geburt bis zum vollendeten 12. Lebensmonat)
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Auslandsaufenthalte (bis zu einem Jahr; außer Kanada, USA und US-Territorien)
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Rettungs- und Bergungskosten
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Vertretung vor Gerichten im versicherten Schadensfall
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Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter
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Führen/Reiten des Pferdes
Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung
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Reiten ohne Sattel
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Mitführen eines Handpferdes
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Führen eines Pferdes ohne Halfter/ohne Trense
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Veranstaltungen
Turnierteilnahme
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Teilnahme an Wander- und Distanzritten
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Teilnahme an Pferderennen
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Teilnahme an Schauen
Haken gruen.png
Turnierteilnahme
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Versicherungssummen





* Je nach Versicherer-Tarif unterschiedlich.


  • Pferdehüterhaftpflichtversicherung

Der Pferdehüter hütet bzw. handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist bei der Haltung von fremden Pferden im eigenen Stall notwendig.


  • Die Haftung des Stallbesitzers / Stallbetreibers, Reitlehrer, Reitschüler und Gastreiter


  • Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung

Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der Stallbesitzer für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.


  • Betriebshaftpflichtversicherung Leistungsinhalte
Leistungen versichert
Personenschäden
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Sachschäden
Haken gruen.png
Vermögensschäden
Haken gruen.png
Allgemeine Leistungen versichert
Absicherung von Pensionspferden
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Mitversicherung von Weidetieren
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Mitversicherung von Fohlen und Aufzuchtpferden (ohne Reiten) bis zum 3. Lebensjahr
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Versicherung von Reitlehrern im Wechsel
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Gewahrsamsschäden
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keine namentliche Nennung der eigenen Tiere oder der Ausbilder erforderlich
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Versicherung von Güllelagern bis 1 Mio. Liter Fassungsvermögen
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Versicherung von Kraft- und Brennstoffbehältern bis 20.000 Liter Fassungsvermögen
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  • Reitlehrerhaftpflichtversicherung


Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer, dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.

Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Verfügung stellt.


  • Schulpferdehaftpflichtversicherung


Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind Reitschüler über den Betreiber mitversichert.


  • Fremdreiter / Gastreiter

Als Fremdreiter / Gastreiter werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.




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