Vereinshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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| Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten, die ausschließlich dem Vereinszweck dienen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | | Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten, die ausschließlich dem Vereinszweck dienen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>|| <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>|| <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>|| <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>|| <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>|| <center>[[Datei:Haken | ||
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| Absicherung bei öffentlich-rechtlichen Haftungsansprüchen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]] </center>|| <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | | Absicherung bei öffentlich-rechtlichen Haftungsansprüchen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]] </center>|| <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> |
Version vom 2. August 2021, 10:50 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Vereinshaftpflichtversicherung ist in der Vereinswelt unverzichtbar. Sobald ein Vereinsmitglied im Auftrag des Vereins tätig ist, tritt im Schadensfall keine Haftpflichtversicherung (auch nicht die Privathaftpflichtversicherung) ein, es sei denn, es besteht eine Vereinshaftpflichtversicherung. ⚠️ Die Vereinshaftpflichtversicherung stellt die wichtigste Grundabsicherung des Vereins dar.
- Gesamtschuldnerische Haftung - Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereins
- Die Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereines gegenüber Dritten erfolgt im Regelfall gesamtschuldnerisch. Im Extremfall, also wenn der Verein mittellos ist, haftet der Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen.
- Leistungen des Versicherers
- Die Vereinshaftpflichtversicherung prüft Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
- Pauschal versichert sind
- - Personenschäden
- - Sachschäden
- - Vermögensschäden
- - Mietsachschäden (i.d.R.)
- Höhe der Vereinshaftpflicht Versicherungssumme
- sie sollte so bemessen sein, dass wirklich allen Schadenersatzforderungen Dritter nachgekommen werden kann. D.h., je größer der Verein, die Mitgliederzahl, desto höher sollte die Deckungssumme ausfallen um allen Ansprüchen (Sach-, Personen- und Vermögensschäden) auch gerecht zu werden. Es wird i.d.R. eine Mindest-Versicherungssumme in Höhe von 10 Mio. empfohlen.
- Leistungen - Allgemeine Übersicht zur Vereinshaftpflichtversicherung
ist versichert | |
ist nicht versichert, versicherbar |
- Leistungsinhalte - Tarife der Versicherer
ist versichert | |
ist nicht versichert, versicherbar |
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- Im Rahmen einer Veranstaltung, die von einem Verein durchgeführt wurde, werden einige Besucher verletzt. Auslöser war ein nicht richtig gesicherter Grill, an dem sich mehrere Besucher des Vereinsfest schwer verbrannt haben, als dieser umgekippt ist. - Ein Verein beteiligt sich an einem Weihnachtsmarkt mit einem eigenen Verkaufsstand. Es werden Speisen und Getränke verkauft. Es stellt sich heraus, dass viele Besucher aufgrund der verzehrten Speisen an einer Salmonellenvergiftung erkrankt sind. Bei Personenschäden können auf den Verein erhebliche :Schadenersatzforderungen zukommen. Von Lohnausfallkosten bis hin zu Schmerzensgeldforderungen. - Für die Vereinszeitung verwendet eine angestellter Mitarbeiter des Vereins Bilder, für die der Vereine keine Bildrechte besitzt. Die Marketingagentur, die die Bildrechte besitzt, erhebt Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Schutz- und Urheberrechten. - Ein Mitarbeiter des Vereins versendet eine Datei mit personenbezogenen Daten der Vereinsmitglieder an eine falsche Email-Adresse. Die betroffenen Vereinsmitglieder fordern vom Verein Schadensersatz aufgrund der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. - Ein Tennisclub (e.V.) versäumt es die neuen Vereinsmitglieder dem Verband zu melden. Diese haben daher keinen Versicherungsschutz in der Gruppenunfallversicherung des Tennisverbandes. Bei einem Vereinsturnier verletzt sich einer der neuen Vereinsmitglieder und fordert Schadensersatz vom Tennisclub für die ausbleibenden Versicherungsleistungen der Gruppenunfallversicherung. - Der Vereinsschatzmeister der Freiwilligen Feuerwehr versäumt die fristgerechte Beantragung von staatlichen Zuschüssen für das neue Feuerwehrfahrzeug. Einige Vereinsmitglieder erfahren von dieser Pflichtverletzung und erheben Schadensersatzansprüche gegen den Verein. - Die Geschäftsführer eines Sportvereins haben die Dokumentationspflichten vernachlässigt. Das Finanzamt entzieht dem Sportverein den Status der Gemeinnützigkeit und erhebt auf Basis einer Schätzung die Nachzahlung von Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Der Vereinsvorstand haftet mit dem Privatvermögen für die Steuernachforderungen des Finanzamtes. Die Vereinshaftpflichtversicherung hat den entstandenen Schaden ersetzt und die Privatinsolvenz des Vereinsvorstandes abgewendet.
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