Informationspflichten VVG: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemäß Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)  § 7 und der  Informationspflichtenverordnung (VVGInfoV) müssen dem Versicherungsnehmer ganz bestimmte Informationen vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gegeben werden. Es handelt sich hierbei um das Informationspflichtenblatt, dieses enthält Infos zum Versicherer, die Leistungsinhalte des Angebots, Vertragsinfos und den Rechtsweg.


Gemäß Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)  § 7 und  VVG-Informationspflichtenverordnung (VVGInfoV) müssen dem Versicherungsnehmer


regeln, dass jedem Versicherungskunden vor Vertragsabschluss bestimmte Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen. Man spricht hier von den «Informationspflichten» nach VVG.


Dafür stellt jeder Versicherer ein Informationspflichtenblatt zur Verfügung. Darin enthalten sind z.B. Informationen zum Versicherer, Informationen zur angebotenen Leistung, Informationen zum Vertrag und Informationen zum Rechtsweg.
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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 14:00 Uhr

Gemäß Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) § 7 und der Informationspflichtenverordnung (VVGInfoV) müssen dem Versicherungsnehmer ganz bestimmte Informationen vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gegeben werden. Es handelt sich hierbei um das Informationspflichtenblatt, dieses enthält Infos zum Versicherer, die Leistungsinhalte des Angebots, Vertragsinfos und den Rechtsweg.


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