Kfz Versicherung, Neupreisentschädigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Neupreisentschädigung in der Kfz-Versicherung ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeuges in der Ausstattung des versicherten Fahrzeuges oder, wenn der Fahrzeugtyp des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird, eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Schadentag aufgewendet werden muss. Für den Neupreis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers abzüglich evtl. ortsüblicher oder marktüblicher Nachlässe maßgeblich. | Die Neupreisentschädigung in der Kfz-Versicherung ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeuges in der Ausstattung des versicherten Fahrzeuges oder, wenn der Fahrzeugtyp des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird, eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Schadentag aufgewendet werden muss. Für den Neupreis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers abzüglich evtl. ortsüblicher oder marktüblicher Nachlässe maßgeblich. | ||
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Die Vereinbarung/Klausel mit dem Versicherer über die Neupreisentschädigung ist im Rahmen der Vollkaskoversicherung meist ohne zusätzlichen Beitragsaufwand kostenfrei mitversichert. | Die Vereinbarung/Klausel mit dem Versicherer über die Neupreisentschädigung ist im Rahmen der Vollkaskoversicherung meist ohne zusätzlichen Beitragsaufwand kostenfrei mitversichert. | ||
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Die Erstattung nach der Neupreisentschädigung erfolgt, wenn ein enormer Schaden entstanden ist. Dies ist in den nachfolgenden Fällen: | Die Erstattung nach der Neupreisentschädigung erfolgt, wenn ein enormer Schaden entstanden ist. Dies ist in den nachfolgenden Fällen: | ||
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Aktuelle Version vom 14. August 2021, 08:35 Uhr
Die Neupreisentschädigung in der Kfz-Versicherung ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeuges in der Ausstattung des versicherten Fahrzeuges oder, wenn der Fahrzeugtyp des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird, eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Schadentag aufgewendet werden muss. Für den Neupreis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers abzüglich evtl. ortsüblicher oder marktüblicher Nachlässe maßgeblich.
- Voraussetzungen für die Neupreisentschädigung
- das versicherte Fahrzeug ist ein PKW
- das Fahrzeug befindet sich im Erstbesitz
- der Schaden tritt innerhalb einer bestimmten Frist (24, 18, 12 oder 6 Monate) nach der Erstzulassung ein,
- die Reparaturkosten betragen mehr als 70 oder 80 Prozent des Neuwertes
- Kosten der Neupreisentschädigung
Die Vereinbarung/Klausel mit dem Versicherer über die Neupreisentschädigung ist im Rahmen der Vollkaskoversicherung meist ohne zusätzlichen Beitragsaufwand kostenfrei mitversichert.
- Ereignisse für die Neupreisentschädigung
Die Erstattung nach der Neupreisentschädigung erfolgt, wenn ein enormer Schaden entstanden ist. Dies ist in den nachfolgenden Fällen:
- Totalschaden
- Verlust aufgrund eines Diebstahls
- Zerstörung
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