Vertrauensschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. August 2021, 08:37 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
- Versicherte Risiken
Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) greift bei unerlaubten Handlungen von Arbeitnehmern, Mitarbeitern, die dem Betrieb angehören, bei
- Betrug,
- Diebstahl,
- Veruntreuung,
- Sachbeschädigung,
- Sabotage von Betriebsangehörigen und anderen Vertrauenspersonen,
- Unternehmensschäden,
- wie auch Schäden von Dritten.
- Zu den Mitarbeitern zählen
- Angestellte,
- Aushilfen,
- Praktikanten und
- Zeit-Arbeitskräfte.
- Schadenbeispiele
- Bereicherung durch Manipulation in der Lohnbuchhaltung
In einem Steuerberaterbüro buchte ein Angestellter der Lohnbuchhaltung die Sonderzahlungen von Mitarbeitern auf sein eigenes Konto. Der Mitarbeiter nutzte seine Vertrauensstellung aus und besserte durch buchhalterische Tricks sein Einkommen auf. Dadurch entstand ein Schande in Höhe von 33.000 Euro.
- Unterschlagung von Waren
Ein Mitarbeiter eines Baumarktes entwendete Baumaterialien für den eigenen Hausbau und für Dritte, ohne diese zu bezahlen. Dem Filialleiter fiel der fehlende Warenbestand auf, jedoch konnte er sich die Ursache nicht erklären. Erst nachdem der Mitarbeiter für einen längeren Zeitraum im Urlaub war, wurde das Fehlen von Warenbestand merklich geringer. Durch weitere Kontrollmaßnahmen konnte der Täter überführt werden. Es entstand ein Schaden in Höhe von 20.000 Euro.
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Über 120.000 Kundenmandate, inhabergeführt ab 1985
Schlagwort: Vertrauensschaden, Vertrauensschadenversicherung, Veruntreuungsversicherung .-.-.-. |