Kapitallebensversicherung, Rückkaufswert: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Für Kapitallebensversicherungen, die ab 2008 abgeschlossen wurden''' regelt der § 169 Abs. 3 VVG | '''Für Kapitallebensversicherungen, die ab 2008 abgeschlossen wurden''' regelt der | ||
[https://dejure.org/gesetze/VVG/169.html § 169 VVG] 169 Abs. 3 VVG die Höhe der Berechnung des Rückkaufswertes. Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Versicherungskosten. Zuzüglich zugeteilter Überschussanteile und Zinsen. '''Diese aktuelle Regelung ist für den Versicherungsnehmer vorteilhafter'''.<br /> | |||
Version vom 6. Januar 2017, 10:12 Uhr
Kapitallebensversicherung, Rückkaufswert
Der Rückkaufwert der Lebensversicherung gibt Auskunft über den derzeitigen Wert des Lebensversicherungsvertrages.
Im Regelfall erhalten die Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung einmal jährlich eine Mitteilung über den aktuellen Rückkaufswert ihres Vertrages. In den ersten Jahren nach Vertragsabschluss ist der Rückkaufwert meist geringer als die Summe der eingezahlten Beiträge. Dies beruht darauf, dass u.a. die Abschluskosten vom Rückkaufwert abgezogen werden.
Der Gesetzgeber hat für Lebensversicherungen, die von 1994 bis 2007 abgeschlossen wurden, die nachfolgende Regelung zur Berechnung des Rückkaufswertes festgelegt: mindestens 50% der eingezahlten Beiräge abzüglich der Verwaltungskosten. Die Abschlusskosten und evtl. Stornogebühren bei vorzeitiger Beendigung dürfen nicht erhoben werden.
Für Kapitallebensversicherungen, die ab 2008 abgeschlossen wurden regelt der
§ 169 VVG 169 Abs. 3 VVG die Höhe der Berechnung des Rückkaufswertes. Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Versicherungskosten. Zuzüglich zugeteilter Überschussanteile und Zinsen. Diese aktuelle Regelung ist für den Versicherungsnehmer vorteilhafter.
Schlagwort: Rückkauf, Rückkaufswert Lebensversicherung