Kapitallebensversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Kündigung der Lebensversicherung | Die Kündigung der Lebensversicherung in den ersten Versicherungsjahren ist nicht ratsam. Der mögliche Auszahlungsbetrag liegt meist unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Denn vom möglichen Auszahlungsbetrag werden die Abschlusskosten, die Verwaltungskosten und evtl. Stornokosten abgezogen. | ||
Es sinddie steuerlichen Regelungen zu beachten. Bei Lebensversicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Jahren bzw. wenn diese vor dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers gekündigt werden, sind die Erträge abgeltungssteuerpflichtig. Bei Lebensversicherungsverträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, erfolgt die Auszahlung steuerfrei. | |||
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Version vom 6. Januar 2017, 15:01 Uhr
Kapitallebensversicherung, Kündigung
Die Kündigung der Lebensversicherung in den ersten Versicherungsjahren ist nicht ratsam. Der mögliche Auszahlungsbetrag liegt meist unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Denn vom möglichen Auszahlungsbetrag werden die Abschlusskosten, die Verwaltungskosten und evtl. Stornokosten abgezogen.
Es sinddie steuerlichen Regelungen zu beachten. Bei Lebensversicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Jahren bzw. wenn diese vor dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers gekündigt werden, sind die Erträge abgeltungssteuerpflichtig. Bei Lebensversicherungsverträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, erfolgt die Auszahlung steuerfrei.
Ordentliche Kündigung
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