Krankenversicherung gesetzliche, Zahnersatz: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
(6 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
'''Gesetzliche Krankenkassen'''<br /> | '''Gesetzliche Krankenkassen'''<br /> | ||
erbringen für Zahnersatz '''nur noch Festzuschüsse''', gleich wie hoch die Kosten ausfallen. Diese Zuschüsse betragen '''nur noch ca. {{#var:24.6}} % der Regelversorgungskosten. D.h. Der Versicherte erhält einen Zuschuss der deutlich unter {{#var:24.6}} % der tatsächlichen Kosten liegt'''. Ggf. gibt es noch einen Bonus.<br /> | erbringen für Zahnersatz '''nur noch Festzuschüsse''', gleich wie hoch die Kosten ausfallen. Diese Zuschüsse betragen '''nur noch ca. {{#var:24.6}} % der Regelversorgungskosten. D.h. Der Versicherte erhält einen Zuschuss der deutlich unter {{#var:24.6}} % der tatsächlichen Kosten liegt'''. Ggf. gibt es noch einen Bonus.<br /> | ||
⚠️ '''Ergänzen Sie die gesetzlichen Festzuschüsse mit einer privaten Zahnzusatzversicherung.'''<br /> | |||
'''Erläuterung zum Bonus''': <br /> | '''Erläuterung zum Bonus''': <br /> | ||
Der Festzuschuss zum Zahnersatz erhöht sich um {{#var:24.9}} % (entspricht {{#var:24.1}} % der Regelleistung), wenn Kontrolluntersuchungen über einen Zeitraum von {{#var:24.10}} Jahren mittels des Bonusheftes vom Versicherten nachgewiesen werden. Bei einem Zeitraum von über {{#var:24.11}} Jahren erhöht sich der Bonus auf {{#var:24.12}} % (entspricht {{#var:24.13}}% der Regelleistung). Der doppelte Zuschuss (entspricht {{#var:24.14}} % der Regelleistung) wird in Härtefällen (geringes Einkommen) gezahlt.<br /> | Der Festzuschuss zum Zahnersatz erhöht sich um {{#var:24.9}} % (entspricht {{#var:24.1}} % der Regelleistung), wenn Kontrolluntersuchungen über einen Zeitraum von {{#var:24.10}} Jahren mittels des Bonusheftes vom Versicherten nachgewiesen werden. Bei einem Zeitraum von über {{#var:24.11}} Jahren erhöht sich der Bonus auf {{#var:24.12}} % (entspricht {{#var:24.13}}% der Regelleistung). Der doppelte Zuschuss (entspricht {{#var:24.14}} % der Regelleistung) wird in Härtefällen (geringes Einkommen) gezahlt.<br /> | ||
Zeile 16: | Zeile 18: | ||
{{#widget:Iframe | {{#widget:Iframe | ||
|url= | |url=https://webmerker.com/zahnzusatz/zahnzuschuss.php | ||
|width=850 | |width=850 | ||
|height=1800 | |height=1800 | ||
Zeile 22: | Zeile 24: | ||
}} | }} | ||
Siehe auch: | |||
[[https://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Krankenversicherung_private,_inlay_/_onlay_/_overlay_/_Krone_/_Brücke_/_Implantat_/_Wurzelkanalbehandlung&mobileaction=toggle_view_mobile]]<br /> | |||
[[Informationssystem Krankenversicherung gesetzliche |Alle Einträge zur '''gesetzlichen Krankenversicherung''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']] | |||
<center>{{bimpimV02}} | <center>{{bimpimV02}}</center> | ||
Zeile 67: | Zeile 68: | ||
Zahnersatz, Zahnzusatzversicherung, Festzuschuss, Festzuschüsse Zahnersatz. Onlay, Inlay, Overlay, Brücke, Implantat, Wurzelbehandlung<br /> | |||
Aktuelle Version vom 6. November 2021, 08:25 Uhr
Private Krankenversicherungen
zahlen tariflich, vollumfänglich Leistungen bei Zahnersatz.
Der Versicherungsnehmer hat die Wahl mit einem Top-Schutz der verschiedenen Anbieter in der Krankenvollkostenversicherung bis zu 90 % der tatsächlich anfallenden Zahnersatzkosten zu versichern. Für die normale, erhaltende Zahnbehandlung erhält der privat Versicherte 100% der Kosten ersetzt.
Gesetzliche Krankenkassen
erbringen für Zahnersatz nur noch Festzuschüsse, gleich wie hoch die Kosten ausfallen. Diese Zuschüsse betragen nur noch ca. 50 % der Regelversorgungskosten. D.h. Der Versicherte erhält einen Zuschuss der deutlich unter 50 % der tatsächlichen Kosten liegt. Ggf. gibt es noch einen Bonus.
⚠️ Ergänzen Sie die gesetzlichen Festzuschüsse mit einer privaten Zahnzusatzversicherung.
Erläuterung zum Bonus:
Der Festzuschuss zum Zahnersatz erhöht sich um 20 % (entspricht 10 % der Regelleistung), wenn Kontrolluntersuchungen über einen Zeitraum von 5 Jahren mittels des Bonusheftes vom Versicherten nachgewiesen werden. Bei einem Zeitraum von über 10 Jahren erhöht sich der Bonus auf 30 % (entspricht 15% der Regelleistung). Der doppelte Zuschuss (entspricht 100 % der Regelleistung) wird in Härtefällen (geringes Einkommen) gezahlt.
Der einzige Vorteil der Festzuschussregelung, der Versicherte kann die Therapieform wählen, die er persönlich für richtig hält. Der Festzuschuss bleibt hierbei unverändert.
Informieren Sie sich hier über die Einzelleistungen/Festzuschüsse der Krankenkassen.
Siehe auch:
[[1]]
Alle Einträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Zahnersatz, Zahnzusatzversicherung, Festzuschuss, Festzuschüsse Zahnersatz. Onlay, Inlay, Overlay, Brücke, Implantat, Wurzelbehandlung