Subsidaritätsklausel: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Subsidiaritätsklausel regelt, dass kein Anspruch auf Versicherungsleistung geltend gemacht werden kann, wenn das vom Schaden betroffene Interesse schon anderweitig versichert wurde.
Eine Subsidiaritätsklausel regelt, dass kein Anspruch auf Versicherungsleistung geltend gemacht werden kann, wenn das vom Schaden betroffene Interesse schon anderweitig versichert wurde.
'''Siehe auch:'''<br />
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Klausel, Klauseln, Subsidärhaftung
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Aktuelle Version vom 25. November 2021, 09:20 Uhr

Eine Subsidiaritätsklausel regelt, dass kein Anspruch auf Versicherungsleistung geltend gemacht werden kann, wenn das vom Schaden betroffene Interesse schon anderweitig versichert wurde.


Siehe auch:
Kfz-Versicherung,
Rechtsschutzversicherung,


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