Subsidaritätsklausel: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. November 2021, 09:20 Uhr
Eine Subsidiaritätsklausel regelt, dass kein Anspruch auf Versicherungsleistung geltend gemacht werden kann, wenn das vom Schaden betroffene Interesse schon anderweitig versichert wurde.
Siehe auch:
Kfz-Versicherung,
Rechtsschutzversicherung,
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