Unfallversicherung private, Mitwirkungsanteil: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Nur Versicherungstarife sind empfehlenswert, die auf die Mitwirkungsanteilsklausel verzichten.
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
(9 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
|} | |} | ||
{| border="0" style="border-collapse:collapse" | {| border="0" style="border-collapse:collapse" | ||
[[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |150px]] '''Nur Versicherungstarife sind empfehlenswert, die auf die Mitwirkungsanteilsklausel verzichten.''' | |||
|} | |} | ||
Nicht alle Versicherer bieten aber diese Option. | |||
[[Informationssystem Unfallversicherung private|Alle Einträge zur '''privaten Unfallversicherung''' anzeigen]] [[Informationssystem Unfallversicherung private |zur '''Hauptseite''']] | |||
<center>{{bimpimV02}} | <center>{{bimpimV02}}</center> | ||
Zeile 68: | Zeile 58: | ||
Mitwirkungsklausel | |||
[[Category:Unfallversicherung private]][[Category:PIM]] | [[Category:Unfallversicherung private]][[Category:PIM]] |
Aktuelle Version vom 9. Dezember 2021, 07:57 Uhr
Tritt ein Invaliditätsfall ein, prüft der Versicherer ob eine Krankheit am Unfallgeschehen teil hat. Dies kommt häufiger vor als gedacht. Der Versicherer kürzt dann in Höhe des Mitwirkungsanteil die Leistungen, sofern eine bestehende Krankheit die Invalidität mitverursacht hat. Dies führt sehr häufig zu Streitigkeiten mit dem Versicherer.
Nicht alle Versicherer bieten aber diese Option.
Alle Einträge zur privaten Unfallversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Mitwirkungsklausel