Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter (BAVERS): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter e.V. wurde mit der Gründungsversammlung vom 08.02.2017 in München beschlossen.
'''Zweck und Aufgaben des Vereins:'''


'''Zweck:'''
Der Verein ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und weltanschaulich neutral und unabhängig und verfolgt keine entsprechenden Ziele.  
Der Verein ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und weltanschaulich neutral und unabhängig und verfolgt keine entsprechenden Ziele.  
Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet. <br />


Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet.
'''Aufgaben:'''
 
- die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben<br />
Der Zweck und die Aufgaben des Vereins bestehen unter Beachtung der §§ 15, 16 SGB I und §§ 92, 93 SGB IV:
- die Förderung des fachlichen Austausches<br />
 
- die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung<br />
* die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben
- die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter<br />
* die Förderung des fachlichen Austausches
- die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen<br />
* die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung
* die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter
* die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen
 
* Der Verein ist Interessenvertretung der Versicherungsämter und antragsaufnehmenden Stellen und fungiert als zentraler Ansprechpartner für
* Mitglieder
* Sozialversicherungsträger
* Behörden
* Verbände
* Ministerien
 
* Der Verein gibt auch Stellungsnahmen zu Gesetzesvorhaben ab, die die Funktion und Tätigkeit der Versicherungsämter und antragsaufnehmenden Stellen betreffen.
 
 
'''Mitgliedschaft:'''
 
Nachfolgende Formen der Mitgliedschaft sind möglich:
 
'''Korporative Mitgliedschaft'''
können werden: Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise, die Aufgaben eines Versicherungsamtes oder einer antragsaufnehmenden Stelle ausüben. Eine vertretungsberechtigte natürliche Person ist zu benennen.
 
'''persönliche Mitgliedschaft'''
Voraussetzung für eine persönliche Mitgliedschaft ist eine Tätigkeit nach § 15 Abs. 1, § 16 SGB I bzw. §§ 92, 93 SBG IV voraus.
 
'''Fördermitgliedschaft'''
Jede natürliche oder juristische Person kann Fördermitglied werden, die sich nicht aktiv betätigen, jedoch die Ziele und den Zweck des Vereins unterstützen und fördern möchten.
 
'''Ehrenmitgliedschaft'''
Durch den Beschluss des Vorstandes ist die Berufung zur Ehrenmitgliedschaft für Personen möglich, die sich besonders um die Ziele und Aufgaben des Vereins verdient gemacht haben.


'''Der Verein ist Ansprechpartner für:''' <br />
- Mitglieder<br />
- Sozialversicherungsträger<br />
- Behörden<br />
- Verbände<br />
- Ministerien<br />


'''Organe des Vereins'''
'''Anschrift:'''<br />


Die Organe des Vereins sind:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter e.V.<br />
*
Geschäftsstelle beim Versicherungsamt der Landeshauptstadt München<br />
* die Mitgliederversammlung
Landeshauptstadt München<br />
* der Vorstand
KVR I/13 -Versicherungsamt-<br />
Rupperstr. 11<br />
80337 München<br />




'''Siehe auch:'''<br>
[[Ämter / Ministerien / Verbände / Vereine]]  <br />




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<center>{{BimpimV02}}  
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Aktuelle Version vom 25. Dezember 2021, 08:23 Uhr

Zweck: Der Verein ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und weltanschaulich neutral und unabhängig und verfolgt keine entsprechenden Ziele. Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet.

Aufgaben: - die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben
- die Förderung des fachlichen Austausches
- die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung
- die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter
- die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen

Der Verein ist Ansprechpartner für:
- Mitglieder
- Sozialversicherungsträger
- Behörden
- Verbände
- Ministerien

Anschrift:

Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter e.V.
Geschäftsstelle beim Versicherungsamt der Landeshauptstadt München
Landeshauptstadt München
KVR I/13 -Versicherungsamt-
Rupperstr. 11
80337 München


Siehe auch:
Ämter / Ministerien / Verbände / Vereine


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