Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter (BAVERS): Unterschied zwischen den Versionen

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'''Zweck und Aufgaben des Vereins:'''
'''Zweck:'''
 
Der Verein ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und weltanschaulich neutral und unabhängig und verfolgt keine entsprechenden Ziele.  
Der Verein ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und weltanschaulich neutral und unabhängig und verfolgt keine entsprechenden Ziele.  
Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet. <br />
Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet. <br />


 
'''Aufgaben:'''
- die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben<br />
- die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben<br />
- die Förderung des fachlichen Austausches<br />
- die Förderung des fachlichen Austausches<br />
- die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung<br />
- die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung<br />
- die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter<br />
- die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter<br />
- die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen<br />
- die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen<br />


 
'''Der Verein ist Ansprechpartner für:''' <br />
Der Verein ist Interessenvertretung der Versicherungsämter und fungiert als Ansprechpartner für <br />
 
- Mitglieder<br />
- Mitglieder<br />
- Sozialversicherungsträger<br />
- Sozialversicherungsträger<br />
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- Verbände<br />
- Verbände<br />
- Ministerien<br />
- Ministerien<br />
'''Anschrift:'''<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter e.V.<br />
Geschäftsstelle beim Versicherungsamt der Landeshauptstadt München<br />
Landeshauptstadt München<br />
KVR I/13 -Versicherungsamt-<br />
Rupperstr. 11<br />
80337 München<br />




'''Siehe auch:'''<br>
[[Ämter / Ministerien / Verbände / Vereine]]  <br />




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Aktuelle Version vom 25. Dezember 2021, 08:23 Uhr

Zweck: Der Verein ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und weltanschaulich neutral und unabhängig und verfolgt keine entsprechenden Ziele. Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet.

Aufgaben: - die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben
- die Förderung des fachlichen Austausches
- die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung
- die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter
- die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen

Der Verein ist Ansprechpartner für:
- Mitglieder
- Sozialversicherungsträger
- Behörden
- Verbände
- Ministerien

Anschrift:

Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter e.V.
Geschäftsstelle beim Versicherungsamt der Landeshauptstadt München
Landeshauptstadt München
KVR I/13 -Versicherungsamt-
Rupperstr. 11
80337 München


Siehe auch:
Ämter / Ministerien / Verbände / Vereine


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