Krankenversicherung private, Elternzeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(8 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 9: Zeile 9:




👁 Siehe auch: [[Mutterschutzgeld]]  <br />
'''Siehe auch:'''<br />
Schlagwort: Elternzeit, Elterngeld<br />
[[Krankenversicherung private, Mutterschaftsgeld]] <br />






  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Krankenversicherung private| Alle Einträge zur '''Krankenversicherung private''' anzeigen]]   <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]  
  [[Informationssystem Krankenversicherung private| Alle Einträge zur '''Krankenversicherung private''' anzeigen]]                               [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]  




<center>{{bimpimV02}}
<center>{{bimpimV02}}


Schlagwort: Elternzeit, Elterngeld<br />
.-.-.-.
.-.-.-.

Aktuelle Version vom 1. Januar 2022, 13:25 Uhr




Zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen hinsichtlich der Fristen und der arbeitnehmerrechtlichen Vorschriften im Mutterschutz, der Elternzeit und der Elterngeldregelungen keine Unterschiede. Jedoch sollten private Krankenversicherte die nachfolgenden Punkte beachten:

Arbeitnehmerinnen erhalten auf Antrag beim Bundesversicherungsamt ein Mutterschaftsgeld von bis zu 210,00 €. Wird der durchschnittliche Nettolohn je Kalendertag in Höhe von 13,00 € überschritten, so ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Differenz als Zuschuss zu bezahlen.

Die Verpflichtung zur Beitragszahlung für die private Krankenversicherung besteht auch während des Mutterschutzes und der Elternzeit, es sei denn, die tariflichen Vertragsinhalte enthalten andere Bestimmungen. Während des Mutterschutzes und der Elternzeit wird kein Zuschuss zur privaten Krankenversicherung durch den Arbeitgeber bezahlt. Ist auch der Lebenspartner Mitglied in der PKV sollte aber überprüft werden, ob die Höchstgrenze für den Arbeitgeberzuschuss bereits komplett ausgeschöpft ist.

Bei einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit erfolgt die Zuordnung zur versicherungspflichtigen gesetzlichen Krankenversicherung, wenn der Verdienst unter der Versicherungspflichtgrenze bleibt. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist möglich, unter der Voraussetzung, dass maximal 50 % der Arbeitszeit gearbeitet wird, wie bei einer Vollzeitbeschäftigung im Betrieb.


Siehe auch:
Krankenversicherung private, Mutterschaftsgeld


 Alle Einträge zur Krankenversicherung private anzeigen                                 zur Hauptseite 


Bim pim v02.png















Schlagwort: Elternzeit, Elterngeld
.-.-.-.