Bausparen, Grundbuch: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Januar 2017, 09:42 Uhr
Bausparen, Grundbuch
Im Grundbuch sind sämtliche Grundstücke verzeichnet. Für jedes selbstständige Grundstück existiert ein Grundbuchblatt beim zuständigen Grundbuchamt. In der Abteilung III werden Grundpfandrechte, die sich aus der Aufnahme von Darlehen für die Immobilienfinanzierung ergeben, notiert.
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