Anzeigepflicht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 15: Zeile 15:




'''Siehe:''' <br />
'''Siehe auch:''' <br />
[[Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen]]<br />
[[Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen]]<br />
[https://dejure.org/gesetze/VVG/19.html Anzeigepflichtverletzung VVG § 19 ]  <br />
[https://dejure.org/gesetze/VVG/19.html Anzeigepflichtverletzung VVG § 19 ]  <br />

Version vom 24. Januar 2022, 10:24 Uhr

Die Anzeigepflicht gehört zu den Obliegenheiten des VN.


Bei Antragstellung:
Der VN hat dem Versicherer alle ihm gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollumfänglich zu beantworten.

Bei Risikoveränderung/Gefahrerhöhung:
Der VN hat diese Umstände dem Versicherer anzuzeigen.

Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles:
Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden, er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen.

Die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung sind in § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.


Siehe auch:
Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen
Anzeigepflichtverletzung VVG § 19


 Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen                                         zur Hauptseite 


Bim pim v02.png
















Schlagwort: Anzeigepflicht, Anzeigepflichtverletzungen, Obliegenheiten, Gefahrerhöhungen, Risikoveränderung, Schadenminderung, Folgen einer Anzeigepflichtverletzung

-.-.-.-