Freistellungsauftrag stellen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die persönliche Steuer-Identifikationsnummer ist bei Stellung eines Freistellungsaufträgs immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.
Die persönliche Steuernummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsauftrags immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.


Kennen Sie Ihre Steuer Ident# nicht, so können Sie unter [https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steueridentifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html Steuerindentifikationsnummer] diese beim Bundeszentralamt abfragen.
Kennen Sie Ihre IdNr nicht, so können Sie unter:<br />


https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html <br />


diese beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.<br />




👁 Siehe auch: [[XXX]]  <br />
'''Siehe auch:'''<br />
👁 Siehe auch: [[XXX]]  <br />
[[Steuernummer / Steueridentifikationsnummer / Wirtschaftsidentifikationsnummer]]  <br />


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persönliche Steuernummer, Steueridentifikationsnummer<br />
 
 
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Aktuelle Version vom 29. Januar 2022, 17:28 Uhr

Die persönliche Steuernummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsauftrags immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.

Kennen Sie Ihre IdNr nicht, so können Sie unter:

https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html

diese beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.


Siehe auch:
Steuernummer / Steueridentifikationsnummer / Wirtschaftsidentifikationsnummer


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persönliche Steuernummer, Steueridentifikationsnummer