Rentenversicherung gesetzliche, Grundrente: Unterschied zwischen den Versionen

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Rentnerinnen und Rentner werden profitieren wenn sie lange Zeit  gearbeitet, Beiträge bezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient haben.  
Rentnerinnen und Rentner werden profitieren wenn sie lange Zeit  gearbeitet, Beiträge bezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient haben.  
Ab 2021 sollen diese Rentner einen Zuschlag erhalten. Ein Antrag auf Zuschlag ist nicht erforderlich. Die Rentenversicherung filtert die Rentner heraus, die ein entsprechend niedriges Einkommen (einschließlich der Rente des Partners) zur Zeit erhalten.
'''Ab 2021 sollen diese Rentner einen Zuschlag erhalten'''. Ein Antrag auf Zuschlag ist nicht erforderlich. Die Rentenversicherung filtert die Rentner heraus, die ein entsprechend niedriges Einkommen (einschließlich der Rente des Partners) zur Zeit erhalten.


Die Zahlung derZuschläge kann  frühestens Mitte nächsten Jahres erfolgen.  
Die Zahlung derZuschläge kann  frühestens Mitte nächsten Jahres erfolgen.  
Bis dahin aufgelaufene Ansprüche.werden dann verspätet automatisch ausgezahlt.
Bis dahin aufgelaufene Ansprüche.werden dann verspätet automatisch ausgezahlt.
Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung können unter www.deutsche-rentenversicherung.de bereits die wichtigsten Informationen zur Grundrente abgerufen we


👁 Siehe auch: [[Rentenversicherung gesetzliche, Grundsicherung]]  <br />
Weitere Informationen können unter www.deutsche-rentenversicherung.de abgerufen werden.<br />






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Aktuelle Version vom 5. Februar 2022, 12:14 Uhr


aktuell: 03-07-2020

Rentnerinnen und Rentner werden profitieren wenn sie lange Zeit gearbeitet, Beiträge bezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Ab 2021 sollen diese Rentner einen Zuschlag erhalten. Ein Antrag auf Zuschlag ist nicht erforderlich. Die Rentenversicherung filtert die Rentner heraus, die ein entsprechend niedriges Einkommen (einschließlich der Rente des Partners) zur Zeit erhalten.

Die Zahlung derZuschläge kann frühestens Mitte nächsten Jahres erfolgen. Bis dahin aufgelaufene Ansprüche.werden dann verspätet automatisch ausgezahlt.

Weitere Informationen können unter www.deutsche-rentenversicherung.de abgerufen werden.


Siehe auch:
Rentenversicherung gesetzliche, Grundsicherung


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