Abtretungsverbot: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Zahlung eines Schadens durch den  Versicherer darf nur dem Geschädigten ausgezahlt werden. Die Geldleistung darf nicht abgetreten, verpfändet werden.<br />
Jede Regel nicht ohne Ausnahme, am Beispiel der Haftpflichtversicherung:  Gem. § 7, Ziffer 3 der Allgemeinem Haftpflichtbedingungen können mit ausdrücklicher Zustimmung des Versicherers die Leistungsansprüche, vor Feststellung der tatsächlichen Schadenhöhe, abgetreten werden.
Das Abtretungsverbot verhindert, dass der Versicherer mit unbeteiligten, ihm nicht bekannten Personen Rechtsfragen erörtern muss.


⚠️ Abtretungen durch den Versicherungsnehmer sind unwirksam, aber vom Versicherer genehmigungsfähig.


Wenn der Versicherte die Zahlung eines Schadens von seinem Versicherer erhält, den er verursacht hat, darf das Geld ausschließlich: an den Geschädigten gehen
 
nur für die Bezahlung des Schadens verwendet werden
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Dieses Geld darf nicht verpfändet werden. Das heißt: Wenn die Vereinbarung Ihrer Gewerbehaftpflichtversicherung so lautet, dass Sie als Versicherter die Schadenszahlung von Ihrer Versicherung erhalten, um den Schaden beim Geschädigten zu bezahlen, dann gilt das Abtretungsverbot an andere Parteien (Pfändung, Schuldner).
 
 
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Aktuelle Version vom 11. Februar 2022, 12:37 Uhr

Die Zahlung eines Schadens durch den Versicherer darf nur dem Geschädigten ausgezahlt werden. Die Geldleistung darf nicht abgetreten, verpfändet werden.

Jede Regel nicht ohne Ausnahme, am Beispiel der Haftpflichtversicherung: Gem. § 7, Ziffer 3 der Allgemeinem Haftpflichtbedingungen können mit ausdrücklicher Zustimmung des Versicherers die Leistungsansprüche, vor Feststellung der tatsächlichen Schadenhöhe, abgetreten werden. Das Abtretungsverbot verhindert, dass der Versicherer mit unbeteiligten, ihm nicht bekannten Personen Rechtsfragen erörtern muss.

⚠️ Abtretungen durch den Versicherungsnehmer sind unwirksam, aber vom Versicherer genehmigungsfähig.


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