Krankenversicherung private, angestellte Ärzte: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. Februar 2022, 11:12 Uhr
- Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
- Der angestellt tätige Arzt unterliegt wie alle Bundesbürger der Versicherungspflicht. Er hat aber die Wahlfreiheit zwischen der Versorgung durch eine der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) oder durch einen der privaten Krankenversicherer (PKV).
- Die Anbieter der privaten Krankenversicherung mit Spezialtarifen
- Alle privaten Krankenversicherer bieten dem Arzt Versicherungsschutz.. Bei folgenden Versicherern sind auf die Bedürfnisse des Arztes zugeschnittene spezielle Arzttarife (z.B. Berücksichtigung der Kollegialbehandlung und Weiteres) abschließbar:
- - Allianz Krankenversicherung,
- - AXA Krankenversicherung
- - Barmenia Krankenversicherung,
- - Inter Krankenversicherung,
- - Hallesche Krankenversicherung
- - Universa Krankenversicherung
- Anbieter von Gruppen-, Kollektivverträgen mit weiteren Vergünstigungen
- Die folgenden Versicherer unterhalten für Mitglieder von Berufsverbänden sogenannte Gruppenverträge. Diese sind rabattiert und enthalten darüberhinaus ggf. auch einen Kontrahierungszwang, Annahmezwang, gleich welche Vorerkrankungen zu Beginn des Versicherungsschutzes bereits vorliegen. Allerdings darf, kann und wird der Versicherer für risikoerhöhende Erkrankungen einen Beitragszuschlag erheben.
- - Allianz Krankenversicherung
- - Inter Krankenversicherung
- Mit folgenden Verbänden wird kooperiert (nicht jeder Versicherer mit jedem Verband):
- - Ärztegenossenschaft Schleswig Holstein eG,
- - Bund freier Heilberufe eV,
- - Bund verkammerter Berufe eV,
- - Bundesversorgungsdienst Gesundheitsberufe eV,
- - deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege eV (Ärzte),
- - Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg Vorpommern,
- - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Anhalt,
- - Kassenärztliche Vereinigung Thüringen,
- - Landesärztekammer Brandenburg,
- - Medi Verbund Berlin,
- - NAV eV Verband der niedergelassenen Ärzte,
- - Sächsische Landesärztekammer,
- - Verband Wirtschaft und Arzt eV,
- - Verein zur Förderung Ärztl. Kooperationsformen eV,
- - Versorgungseinrichtung der Freien- und Heilberufe,
- - Deutscher Hausärzteverband
- Versicherungsleistungen, Tarife
- Die Anbieter der speziellen Arzttarife sind seit Jahrzehnten am Markt tätig. Die Tarife ähneln sich prinzipiell, sind jedoch in einigen Bereichen sehr differenziert und lassen sich somit an die Bedürfnisse der Ärzteschaft optimal anpassen. Es wird zwischen Standard- und Premiumtarifen unterschieden. Die Vollkostenversicherung umfasst immer die Kostenabdeckung für den ambulanten Bereich, den stationären Bereich, die Zahnbehandlung und das Krankengeld. Die Pflegepflichtversicherung gehört ebenso dazu. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind bei allen Versicherern identisch und unterscheiden sich auch nicht von den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
- Einsteigertarife für Ärzte bis 30 Jahre
- sind als sogenannte Jungarzttarife im Angebot. Diese sind auf Grund eines etwas geringeren Leistungsniveaus i.d.R. günstiger als die Hochleistungstarife. Zu empfehlen ist der spätere Umstieg auf die Hochleistungstarife.
- Zur Verfügung stehende Krankentagegeldtarife
- Für den angestellten Arzt stehen Krankentaggelder mit Leistungsbeginn ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung, zur Verfügung.
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