Risikolebensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. März 2022, 09:42 Uhr
Die Risikolebensversicherung leistet beim Tod der versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten. Der Versicherungsnehmer entscheidet, wer im Todesfall der versicherten Person bezugsberechtigt ist.
Die Risikolebensversicherung sollte nicht mit der Kapitallebensversicherung verwechselt werden. Wesentlicher Unterschied ist, dass bei der Risikolebensversicherung keine Kapitalansammlung stattfindet und bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer nahezu keine Leistung zu erwarten ist. Im Gegensatz dazu findet bei der Kapitallebensversicherung eine Kapitalansammlung statt.
⚠️ Im Vergleich zur Kapitallebensversicherung ist die Risikoversicherung sehr beitragsgünstig, da nur das Todesfallrisiko abgesichert wird.
- Verwendungszweck
- Für Familien
- Familien (beide Elternteile) sollten für den Fall der Fälle eine Risikolebensversicherung abschließen. Sollte ein Elternteil vorzeitig versterben, so erhält der verbleibende Partner die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.
Für Geschäftspartner
- Bei jungen Unternehmen kann der Tod eines Geschäftspartners die Existenz der Firma gefährden. Durch eine Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben können sich die Unternehmer gegenseitig finanziell absichern und die weitere Existenz der Firma sicherstellen.
Zur Kreditabsicherung
- Zur Absicherung eines Kredits, z.B. für die Baufinanzierung, wird meist eine Risikolebensversicherung durch das Kreditinstitut gefordert. Sollte der Kreditnehmer während der Laufzeit des Kredits versterben, so erfolgt die Kredittilgung durch die Leistungen aus der Risikolebensversicherung.
Als Erbschaftssteuerversicherung
- Bei größeren Vermögen macht eine Erbschaftssteuerversicherung Sinn. Bei einem plötzlichen Ableben des Erblassers können aus der fälligen Risikoversicherung die Steuern entrichtet werden. Besteht keine solche Absicherung ist der Fortgang eines Betriebes oder der Erhalt der Immobilien gefährdet.
- Kosten der Risikolebensversicherung
Der Beitrag zur Risikolebensversicherung wird durch folgende Faktoren bestimmt:
- Eintrittsalter der zu versichernden Person/en bei Vertragsabschluss
- Höhe der Versicherungssumme
- Laufzeit der Risikolebensversicherung
- Gesundheitszustand der zu versichernden Person/en
- Die Wahl der richtigen Versicherungssumme
Die Höhe der richtigen Versicherungssumme richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Daher ist eine Pauschalisierung, wie z.B. das vielfache des Jahresnettoeinkommens, heutzutage nicht mehr empfehlenswert.
Bei der Ermittlung der richtigen Versicherungssumme sollte auch der Kapitalbedarf für die zu versorgenden eigenen Kinder berücksichtigt werden. Hier gilt der Grundsatz, dass die Versicherungssumme so gewählt wird, dass die Absicherung bis zum Ende der Erstausbildung sichergestellt ist. Im Regelfall ist das bis zum 25. Lebensjahr. Durchschnittlich erhalten Halbwaisen eine Rente von ca. 1.900 Euro jährlich. Vollwaisen eine durchschnittliche Rente in Höhe von ca. 3.800 Euro jährlich. Zusätzlich sollten mit Kosten von 5.000 - 6.000 Euro je Kind jährlich kalkuliert werden.
- Beitragsbeispiele
Berechnungsvorgaben:
Nichtraucher, Kein Motorradfahrer, BMI im Normalbereich, Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr, kaufmännisch Angestellter, Keine Risikosportarten
Berechnungsergebnis:
ausgewiesen werden die jährlichen Zahlbeiträge, diese können aufgrund der jährlich neuen Überschussdeklaration der Versicherer abweichen.
Versicherungssumme | VSU 50.000 € | VSU 100.000 € | VSU 150.000 € | VSU 200.000 € | VSU 250.000 € |
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Geburtsdatum | Jahresbeitrag | Jahresbeitrag | Jahresbeitrag | Jahresbeitrag | Jahresbeitrag |
01.01.1993 | 52,68 € | 97,41 € | 135,13 € | 177,65 € | 220,18 € |
01.01.1988 | 58,68 € | 109,38 € | 152,19 € | 200,39 € | 248,59 € |
01.01.1983 | 67,69 € | 127,29 € | 177,77 € | 234,46 € | 291,15 € |
01.01.1978 | 79,82 € | 150,59 € | 212,26 € | 280,41 € | 348,55 € |
01.01.1973 | 92,83 € | 176,06 € | 259,28 € | 342,51 € | 425,74 € |
01.01.1968 | 109,05 € | 208,51 € | 307,95 € | 407,40 € | 506,86 € |
01.01.1963 | 130,41 € | 251,22 € | 372,02 € | 492,83 € | 613,64 € |
01.01.1958 | 159,79 € | 310,00 € | 460,19 € | 610,39 € | 760,58 € |
Stand: Dezember 2020
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