Berufshaftpflichtversicherung, RPC Deckung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Berufshaftpflichtversicherung''' kann durch einen wichtigen Baustein erweitert werden. Die Eigenschadenversicherung bei Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag bzw. Projekt auf Basis einen Werkvertrages. Diese RPC-Deckung (return of projekt costs) wird von wenigen Versicherungsgesellschaften als integrierten oder bereits beinhalteten Versicherungsbaustein zur Haftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung angeboten. | |||
Die Berufshaftpflichtversicherung kann durch einen wichtigen Baustein erweitert werden. Die Eigenschadenversicherung bei Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag bzw. Projekt auf Basis einen Werkvertrages. Diese RPC-Deckung (return of projekt costs) wird von wenigen Versicherungsgesellschaften als integrierten oder bereits beinhalteten Versicherungsbaustein zur Haftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung angeboten. | |||
Das unternehmerische Risiko durch den Auftraggeber von einem laufenden Projekt / Auftrag auf Werkvertragsbasis wird hierdurch aus finanzieller Sicht erheblich reduziert. | Das unternehmerische Risiko durch den Auftraggeber von einem laufenden Projekt / Auftrag auf Werkvertragsbasis wird hierdurch aus finanzieller Sicht erheblich reduziert. | ||
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Aktuelle Version vom 22. März 2022, 08:29 Uhr
Die Berufshaftpflichtversicherung kann durch einen wichtigen Baustein erweitert werden. Die Eigenschadenversicherung bei Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag bzw. Projekt auf Basis einen Werkvertrages. Diese RPC-Deckung (return of projekt costs) wird von wenigen Versicherungsgesellschaften als integrierten oder bereits beinhalteten Versicherungsbaustein zur Haftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung angeboten.
Das unternehmerische Risiko durch den Auftraggeber von einem laufenden Projekt / Auftrag auf Werkvertragsbasis wird hierdurch aus finanzieller Sicht erheblich reduziert.
Erläuterung:
Der Auftraggeber hat bei einem Vertrag auf Werkvertragsbasis die Möglichkeit, neben der Nachbesserung und Minderung, vom Rücktritt des Auftrages geltend zu machen. Hierbei muss die erbrachte Leistung herausgegeben und das bereits erhaltene Honorar zurückgezahlt werden und auf fälliges Honorar verzichtet werden.
Versicherte Kosten
Im Rahmen der RPC-Deckung werden die vergeblichen Aufwendungen im Falle eines berechtigten Rücktritts durch den Auftraggeber bezahlt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Rücktritt nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen personellen, technischen, logistischen oder finanziellen Möglichkeiten des Versicherungsnehmers beruht.
Zu den vergeblichen Aufwendungen zählen Personalkosten und Sachkosten. Jedoch nicht der entgangene Gewinn. Hierzu zählen:
Honorare und entstandene Kosten
- Aufwendungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern für bereits erbrachte Leistungen-
- der Versicherer prüft auf eigene Kosten, ob der Rücktritt des Auftraggebers gerechtfertigt war (Passiver Rechtsschutz)
Wichtig für Freiberufler:
die vergeblichen Aufwenden setzen sich bei Freiberuflern aus den Fixkosten und den variablen Kosten zusammen.
Fixkosten sind z.B.
- Büromiete inkl. Nebenkosten
- Telefonkosten
- Versicherungsbeiträge
- Leasingkosten
- Abschreibungen
Variable Kosten sind z.B.
- Reisekosten für das Projekt/Auftrag
- Kosten für Subunternehmer
- Kosten für freie Mitarbeiter
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