Kutsch- und Schlittenfahrten gewerblich: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. März 2022, 09:56 Uhr
Für gewerblich stattfindende Kutschfahrten ist gesonderter Haftpflicht - Versicherungsschutz notwendig.
Bestimmend für die Prämie ist das Fahrplatzangebot der Kutsche. Anpassungen nach oben wie unten sind jederzeit möglich.
Eigenschäden an der Kutsche, dem Schlitten sind i.d.R. nicht versichert.
Siehe auch:
Eigenschaden
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