Nachtzeitklausel: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Januar 2017, 11:14 Uhr
Nachtzeitklausel
Die Nachtzeitklausel bedeutet eine Einschränkung des Versicherungsschutzes. Sie findet Anwendung in der Hausratversicherung, hier Fahrraddiebstahl, in der Autoinhaltsversicherung, in der Musikinstrumentenversicherung, in der Transportversicherung und weitere. Für bestimmte Nachtzeiten wird für ein Teilrisiko der Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gegen Mehrbeitrag ist oftmals Versicherungsschutz zu vereinbaren. Die Möglichkeiten sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.
Schlagwort: Ausschluss, Deckungserweiterung