Bausparen, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Kündigung durch den Bausparer''' (Schriftform vorgeschrieben, 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsschluss) | |||
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| Kündigung in der Ansparphase || | |||
* Kündigungsfrist meist 3 Monate, sonst droht eine Vorfälligkeitsentschädigung | |||
* Achtung! Bei Unterschreiten der 7-jährigen gesetzlichen Sperrfrist gehen staatliche Förderungen verloren | |||
* Häufig Fristen von mehreren Monaten bis zur Auszahlung des angesammelten Sparguthabens | |||
* Mindestlaufzeiten für gegebenenfalls vereinbarte Bonuszinsen beachten! | |||
* die Abschlussgebühr wird im Normalfall nicht zurückerstattet | |||
* der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt | |||
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| Kündigung bei Zuteilungsreife (Mindestansparguthaben eingezahlt)|| | |||
* Keine Kündigung erforderlich. Auszahlung verzinstes Bausparguthaben jederzeit möglich | |||
* der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt | |||
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| Kündigung in der Darlehensphase || | |||
* Rückzahlung des gesamten „Restdarlehens“,und Begleichung gegebenenfalls anfallender Gebühren | |||
* Umschuldung durch Sondertigungsrecht beim Bausparer unkompliziert | |||
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'''Kündigung durch die Bausparkasse''' (betrifft meist hochverzinste Altverträge) | |||
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| Bausparsumme komplett eingezahlt || | |||
* zulässig | |||
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| Mindestansparguthaben erreicht, Bausparvetrag zuteilungsreif|| | |||
* Widerspruch möglich (BGH hat noch nicht endgültig entschieden) | |||
* Einschalten von Ombudsmann oder Anwalt | |||
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Version vom 17. Januar 2017, 12:11 Uhr
Bausparen, Kündigung
Kündigung durch den Bausparer (Schriftform vorgeschrieben, 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsschluss)
Kündigung in der Ansparphase |
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Kündigung bei Zuteilungsreife (Mindestansparguthaben eingezahlt) |
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Kündigung in der Darlehensphase |
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Kündigung durch die Bausparkasse (betrifft meist hochverzinste Altverträge)
Bausparsumme komplett eingezahlt |
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Mindestansparguthaben erreicht, Bausparvetrag zuteilungsreif |
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