Gebäudeversicherung private, Abgrenzung gewerblich: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 
<center>
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}


Meist unterliegt ein Gebäude nicht ausschließlich der privaten oder gewerblichen Nutzung. Oftmals handelt es sich um die sog. Mischnutzung. Insbesondere im beratenden Bereich, wie bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern, oder dem medizinischen Bereich, wie eine kleine Arztpraxis, ist die Mischnutzung anzutreffen. Bei der Mischnutzung muss ermittelt werden, wie hoch der gewerbliche Nutzungsanteil tatsächlich ist. '''Bei einer gewerblichen Nutzung wird ab einem Gewerbeanteil von mind. 50 % gesprochen.''' Dies hat zur Folge, dass die Beitragsberechnung zur Gebäudeversicherung nach den Tarifen für Gewerbeimmobilien erfolgt.<br />
Meist unterliegt ein Gebäude nicht ausschließlich der privaten oder gewerblichen Nutzung. Oftmals handelt es sich um die sog. Mischnutzung. Insbesondere im beratenden Bereich, wie bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern, oder dem medizinischen Bereich, wie eine kleine Arztpraxis, ist die Mischnutzung anzutreffen. Bei der Mischnutzung muss ermittelt werden, wie hoch der gewerbliche Nutzungsanteil tatsächlich ist. '''Bei einer gewerblichen Nutzung wird ab einem Gewerbeanteil von mind. 50 % gesprochen.''' Dies hat zur Folge, dass die Beitragsberechnung zur Gebäudeversicherung nach den Tarifen für Gewerbeimmobilien erfolgt.<br />

Version vom 9. April 2022, 10:32 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Meist unterliegt ein Gebäude nicht ausschließlich der privaten oder gewerblichen Nutzung. Oftmals handelt es sich um die sog. Mischnutzung. Insbesondere im beratenden Bereich, wie bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern, oder dem medizinischen Bereich, wie eine kleine Arztpraxis, ist die Mischnutzung anzutreffen. Bei der Mischnutzung muss ermittelt werden, wie hoch der gewerbliche Nutzungsanteil tatsächlich ist. Bei einer gewerblichen Nutzung wird ab einem Gewerbeanteil von mind. 50 % gesprochen. Dies hat zur Folge, dass die Beitragsberechnung zur Gebäudeversicherung nach den Tarifen für Gewerbeimmobilien erfolgt.


Bei der Beitragsberechnung für die Gebäudeversicherung werden weitere Kriterien berücksichtigt. U.a. ist die Betriebsart ein bedeutender Faktor. So ist der Beitragsaufwand bei einem Tischlereibetrieb wesentlich höher als bei einem kaufmännischen Betrieb, wie z.B. Arztpraxis. Hintergrund hierfür ist die wesentlich höhere Feuergefahr des Tischlereibetriebes.


Alle Einträge zur Gebäudeversicherung private anzeigen                                      zur Hauptseite


















.-.-.-.