Krankenversicherung gesetzliche, Such- u. Bergungskosten: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
Es empfiehlt sich die private Unfallversicherung, nur diese bietet den finanziellen Ausgleich im Schadenfall. Auch der Hubschrauberrettungseinsatz ist mit versicherbar. | Es empfiehlt sich die private Unfallversicherung, nur diese bietet den finanziellen Ausgleich im Schadenfall. Auch der Hubschrauberrettungseinsatz ist mit versicherbar. | ||
Siehe auch: [[ | Siehe auch: [[Unfallversicherung private, Leistungen]] | ||
Schlagwort:<br /> | Schlagwort:<br /> |
Version vom 18. Januar 2017, 09:11 Uhr
Krankenversicherung gesetzliche, Such- u. Bergungskosten
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten für Such-, Bergungsaktionen und den Lawineneisatz. Der Versicherte muss die Kosten selbst tragen. Für Wanderer, Bergsteiger, Höhlenbegeher und Skifahrer kann dies sehr teuer werden.
Es empfiehlt sich die private Unfallversicherung, nur diese bietet den finanziellen Ausgleich im Schadenfall. Auch der Hubschrauberrettungseinsatz ist mit versicherbar.
Siehe auch: Unfallversicherung private, Leistungen
Schlagwort: